Was tun, wenn nichts mehr geht?

7.8.2019, 18:01 Uhr
Was tun, wenn nichts mehr geht?

© ampnet/ACE

Nicht nur meteorologisch sind dies heiße Wochen. Noch haben viele Bundesländer Sommerferien. Und das heißt: Akute Staugefahr auf den Autobahnen.

Die Wochenenden zu vermeiden und an den erfahrungsgemäß entspanntesten Wochentagen Dienstag oder Mittwoch zu fahren ist ein Tipp, den viele Urlauber freilich nur zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, denn der Belegungsplan vieler Hotels lässt ein solch antizyklisches Reisen gar nicht zu. Sinn macht es aber, in den ganz frühen Morgen- oder späten Abend- und Nachtstunden zu starten.

Manche Staus müssten sich indes gar nicht erst aufbauen. Einem gleichmäßigen Verkehrsfluss äußerst abträglich sind schnelles Vorpreschen, gefolgt von abruptem Bremsen - und das hektische Hin- und Herwechseln zwischen den Spuren.

Auch das Rechtsfahrgebot wird immer wieder konsequent missachtet. "Wer links fährt, obwohl rechts alles frei ist, halbiert die Kapazität der Autobahn", heißt es beim Auto Club Europa (ACE). Nicht oft genug kann zudem darauf hingewiesen werden, dass vor Engstellen das Reißverschlussverfahren vorgeschrieben (!) ist und keine freundliche Gefälligkeit darstellt. Aus gutem Grund: Wenn alle mehrspurig bis zur Fahrbahnverengung vorfahren und sich dann abwechselnd einfädeln lassen, verhindert dies lange Rückstaus.

Auf der Autobahn bleiben oder sie bei Stau verlassen? Weil die meisten Navigationssysteme Umfahrungen empfehlen, sind auch diese meist schnell überlastet und verstopft. In aller Regel lohnt das Abfahren nur bei Vollsperrungen oder bei Staus über zehn Kilometern Länge.

Sobald der Verkehr stockt, gilt es grundsätzlich eine Rettungsgasse freizuhalten. Auf einer dreispurigen Autobahn ist der Weg für Einsatzfahrzeuge und Polizei zwischen der mittleren und linken Spur zu bilden. Das gilt übrigens auch für Motorradfahrer. Zuwiderhandeln kann schon mal mit zwei Punkten und 400 Euro Strafe geahndet werden.

Geht gar nichts mehr im Stau, sollte der Motor abgestellt werden. Den Wagen zu verlassen, ist nur im Notfall anzuraten.

Und wann darf rechts überholt werden? Bei dichtem Verkehr ist ein solches Verhalten ausnahmsweise erlaubt, aber nur bei einer stehenden Fahrzeugschlange respektive bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h. Und auch dann nur mit geringfügig höherem Tempo - und unter äußerster Vorsicht.

ule

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