Wo dürfen Cargobikes fahren?

7.8.2019, 18:05 Uhr
Wo dürfen Cargobikes fahren?

© Ergo

Lastenräder erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Fahrradkuriere nutzen sie ebenso wie Familien, die sich über die ebenso praktische wie umweltfreundliche Alternative zum Auto freuen. 

Cargobikes gibt es als Dreirad oder als zweirädrig-einspurige Exemplare, mit oder ohne Elektroantrieb.

Normale Radler aber tun sich oft schwer, an den "dicken Dingern" vorbeizukommen. "Für Lastenräder gelten dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder", sagt Michaela Rassat, Juristin bei der DAS-Rechtsschutzversicherung. Cargobikes dürfen Radwege und Radfahrstreifen ebenso benutzen wie Einbahnstraßen, Busspuren, Fußgängerzonen oder Gehwege - aber nur, wenn sie durch entsprechende Schilder freigegeben sind.

Ist ein Radweg benutzungspflichtig, gilt dies auch für Cargobiker. Ob mehrspurige Lastenräder, die sich dem Radweg verweigern, nicht beanstandet werden, weil die in Paragraf 2 StVO (Rn. 23) formulierte Ausnahme greift - "wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist" - müssen Ordnungsämter und Polizei individuell entscheiden. 

ule

 

 

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