Fürth kann die Kita-Gebühren nicht zurückzahlen

26.5.2015, 16:00 Uhr
Fürth kann die Kita-Gebühren nicht zurückzahlen

© dpa

In der Nachbarstadt sieht die Gebührensatzung vor: Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, bekommen die Hälfte des monatlichen Entgelts erstattet, wenn die Einrichtung streikbedingt zwischen elf und 20 Tagen geschlossen ist — und das sogar ohne Antrag. In Fürth hingegen ist dergleichen nicht in der Satzung verankert. „Deshalb sieht es rechtlich schwierig aus“, so die zuständige Sozial- und Jugendreferentin Elisabeth Reichert. Man werde die Sachlage jedoch noch einmal „ernsthaft prüfen“, sagte sie kürzlich vor dem Fürther Stadtrat, und „ein Konzept erarbeiten“. Details nannte sie allerdings nicht.

Konkreter äußerte sich unterdessen Jugendamtsleiter Hermann Schnitzer gegenüber der Nürnberger Lokalredaktion unserer Zeitung. Um ein Zeichen zu setzen, will die Stadt Fürth laut Schnitzer immerhin das Essensgeld zurückerstatten, in das auch Personalkosten einfließen.

Schnitzer hat wie seine Kollegen in Nürnberg den Eindruck gewonnen, dass das Verständnis für den Ausstand bei den Eltern allmählich nachlässt. Ihn erreichen immer mehr Anrufe und E-Mails besorgter und verärgerter Mütter und Väter, berichtet der Amtschef. Auch in seiner Behörde mache sich allmählich Hilflosigkeit breit. „Ich hatte wirklich Hoffnung, dass beide Parteien wieder miteinander reden.“

Vorerst jedoch scheint eine Einigung zwischen dem Verband der kommunalen Arbeitgeber – dem auch die Städte Nürnberg und Fürth angehören – und der Gewerkschaft ver.di nicht in Sicht. Die Fürther Verwaltung hat für diese Woche erneut Notgruppen eingerichtet, weil die Kitas Flohkiste, Balu, Pfisterkiste und Tintenklecks wegen des Streiks geschlossen bleiben.

Auch auf kommunalpolitischer Ebene sorgt das für Murren. Wie berichtet, hat der Stadtrat bereits an den Arbeitgeberverband appelliert, eine „schnelle und angemessene Einigung“ zu finden.

2 Kommentare