Im Fußball geht vor dem 19. April nichts mehr

16.3.2020, 20:16 Uhr
Im Fußball geht vor dem 19. April nichts mehr

© Foto: Uwe Mühling

Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Der Vorstand des BFV reagierte gestern umgehend auf diese klaren Anordnungen und Vorgaben der Staatsregierung und setzt den Spielbetrieb im Bereich des BFV bis auf Weiteres aus.

Zudem hat der Vorstand in seiner Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern reichlich Planungssicherheit zu geben. Aufgrund der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung ist bis auf Weiteres auch kein Trainingsbetrieb möglich.

"Der heutige Tag zeigt einmal mehr, wie dynamisch die aktuelle Situation ist, wie schnell sich das Lagebild grundlegend ändert, aber auch wie schnell wir auf die Änderungen reagieren", schreibt der BFV in einer Pressemitteilung.

Alle Entscheidungen des Verbandes müssten aus vielen, nicht zuletzt auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen, stetig mit staatlichen Vorgaben und Anordnungen einhergehen. "Ich danke ausdrücklich den sehr vielen Vereinsführungen, die in den letzten Tagen die besonnene und der jeweils aktuellen Situation, die bis dato noch niemand von uns erlebt hat, angepasste Vorgehensweise des BFV mitgetragen haben", erklärt Präsident Rainer Koch. Der Verband will nach seinen Worten auch alle weiteren Entscheidungen besonnen vorbereiten und so schnell und so transparent wie möglich kommunizieren.

Der BFV ruft alle Vereine und Mitglieder zudem dazu auf, sich strikt an die Vorgaben der zuständigen Behörden zu halten. Jeder Einzelne müsse seinen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Der Fußball mit seinen vielen Ehrenamtlichen werde seinen Beitrag hier leisten. In diesem Zusammenhang lobte der BFV-Chef viele Vereine im ganzen Freistaat: "Der Bayerische Fußball-Verband ist stolz auf das Engagement vieler Fußballklubs und deren Mitglieder, die sich in dieser Ausnahmesituation solidarisch mit den Menschen aus den Risikogruppen erklären und beispielsweise als Einkaufshelfer fungieren", so Koch,

Es zeige sich einmal mehr, wie tief der Fußball in der Gesellschaft verwurzelt sei. Es handle sich um weit mehr als reinen Ergebnissport. "In ganz Bayern stehen Fußballerinnen und Fußballer gerade für unsere gesellschaftlichen Werte und eine solidarische Gemeinschaft ein, helfen und unterstützen uneigennützig und ehrenamtlich. Das ist herausragend", sagt der BFV-Präsident. Der Verband beantwortet auf seiner Homepage die wichtigsten Fragen, welche momentan diskutiert werden. Hier ein Ausschnitt:

Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?

Ausgesetzt werden alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Klassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen, Männern, Juniorinnen und Junioren.

Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?

Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Stand jetzt ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.

Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?

Aufgrund der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16, März 2020, für Bayern den "Katastrophenfall" auszurufen hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) umgehend seine bisherige Entscheidung zur Aussetzung des Spielbetriebs angepasst. Der BFV hält sich ausnahmslos an die Entscheidungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden.

Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?

Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung verlängern oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell diese Lage noch nicht gegeben ist.

Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?

Freundschaftsspiele und Testspiele sind keine offiziellen Verbandsspiele und unterliegen deshalb nur bedingt den Regelungen und der Zuständigkeit des Bayerischen Fußball-Verbandes. Allerdings wird der BFV für Freundschafts- und Testspiele für den Zeitraum, in dem der offizielle Spielbetrieb ausgesetzt ist, keine Unparteiischen stellen. Der BFV rät auch allen Vereinen ab, in diesem Zeitraum Freundschafts- oder Testspiele zu bestreiten. Aktuell sollte jeder seinen Beitrag dazu leisten, um die Verbreitung des Conoravirus einzudämmen.

Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?

Eine bindende Regelung des BFV für den Trainingsbetrieb gibt es nicht. Der BFV rät seinen Vereinen ausdrücklich, den Trainingsbetrieb in sämtlichen Altersklassen vorerst auszusetzen. Mittlerweile hat der Freistaat Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Damit treten in Kürze weitere weitreichende Einschränkungen in Kraft, die auch einen Trainingsbetrieb verbieten.

Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die bayerische Talentförderung?

Auch die Lehrgangsmaßnahmen und Stützpunkttrainings werden bayernweit vorerst ausgesetzt.

Sonstige BFV-Veranstaltungen?

Generell sind auch alle BFV-Schulungen und -Bildungsangebote abgesagt. Im Einzelfall wird geprüft, ob eine Veranstaltung als Webinar abgehalten werden kann. Angemeldete Teilnehmer für eine Maßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail informiert.