Im Tischtennis: Anmelden wie für eine normale Spielzeit

23.5.2020, 09:23 Uhr
Im Tischtennis: Anmelden wie für eine normale Spielzeit

© Archivfoto: Uwe Mühling

Wann und unter welchen Rahmenbedingungen die Saison 2020/2021 beginnt lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Der Spielbetrieb für die kommende Saison wird aber regulär geplant, das heißt: Der BTTV rechnet aktuell mit einer größtenteils normalen Spielzeit, die ab September beginnen soll. Damit die Saison 2020/2021 vernünftig geplant werden kann, wurden die bestehenden Fristen und Termine beibehalten. So ist ab sofort, bis zum 10. Juni, die Vereinsmeldung möglich. In dieser Zeit können die Vereine ihre Mannschaften in den jeweiligen Ligen melden.

"Wir bitten die Vereine darum, die Meldungen so vorzunehmen, als ob es eine normale Spielzeit wäre", appelliert BTTV-Präsident Konrad Grillmeyer an die über 1500 Tischtennis-Abteilungen und -Vereine in Bayern. Knapp 100 Mannschaften aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die inzwischen zum TT-Bezirk Mittelfranken Süd gehören, nehmen am Spielbetrieb teil. Nur mit Hilfe der Vereine und ihren Meldungen könne der Verband eine umfängliche Saisonplanung vornehmen – auch wenn diese gegebenenfalls verspätet beginnen sollte.

Sollten Vereine ihre gemeldeten Teams auf Bezirksebene letzten Endes aufgrund der Umstände der Pandemie doch nicht aufrechterhalten können, werden Rückzüge von Mannschaften in den Bezirksligen, in der Bezirksklasse sowie im Seniorenbereich bis zum 31. Dezember 2020 keine finanziellen Sanktionen nach sich ziehen.

Falls sich in den kommenden Wochen herausstellt, dass die Spielzeit 2020/2021 nicht normal absolviert werden kann, werde bereits an Alternativen gearbeitet. Eine Arbeitsgruppe im DTTB berät aktuell darüber, welche Passagen in der Wettspielordnung gegebenenfalls angepasst werden könnten, damit auch im Falle von behördlichen Beschränkungen ein Spielbetrieb möglich ist.

(Noch) kein Training erlaubt

Eine weitere drängende Frage lautet: Wann ist ein Trainingsbetrieb wieder möglich? Auch diese Frage kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. "Die Kontaktbeschränkungen und die behördlichen Vorgaben erlauben derzeit auch bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen noch kein Training in den Vereinen. Uns ist bewusst, dass unsere Sportart für eine Lockerung von Beschränkungen – insbesondere durch die sportart-spezifische Einhaltung der Abstandsregel – prädestiniert ist", schreibt der BTTV und hat diese Sicht auch gegenüber dem zuständigen Ministerium mehrfach geäußert. Man sei nach wie vor in Kontakt mit den zuständigen Behörden. "Wir werden uns nachdrücklich für unsere Sportart einsetzen", sagt Präsident Grillmeyer.

Für den Fall, dass die Beschränkungen seitens der Behörden gelockert werden und ein Trainingsbetrieb unter Auflagen stattfinden kann, hat der BTTV ein Schutzkonzept mit Hygiene- und Verhaltensregeln ausgearbeitet, das zu gegebenem Zeitpunkt veröffentlicht wird und aktuell bereits im Zuge von Kader-Maßnahmen umgesetzt wird.

Ungeachtet dessen musste der Verband nach dem vorzeitigen Abbruch der Saison bei der Wertung nachbessern. Für die Wertung wurden die Tabellen zum Zeitpunkt des Abbruchs Mitte März herangezogen. Damit hatte der BTTV offenbar nicht nur überrascht, sondern auch etliche Vereine verärgert. Zumindest haben einige davon Beschwerde eingelegt – und haben vor dem zuständigen Verbandsgericht auch Recht bekommen. Die Gremien im Verband mussten daraufhin einige Aspekte der Beschlüsse neu bewerten, insbesondere die Relegation und Härtefälle. Nun hat das BTTV-Präsidium die Wertung teilweise geändert.

Die Spielzeit 2019/2020 wird, wie bereits verkündet, auf der Grundlage der vorliegenden Abbruchtabellen gewertet. Dabei bleibt unverändert, dass Mannschaften auf Aufstiegsplätzen das Startrecht in der höheren Liga erhalten, Teams auf direkten Abstiegsplätzen müssen "runter" und für alle übrigen Mannschaften bleibt es beim Klassenverbleib.

Relegationsplatz gleich Aufstieg

In Spielklassen mit Relegation verbleiben die Mannschaften – unverändert – auf den Relegations-Abstiegsplätzen in der jeweiligen Liga. Neu ist jedoch, dass Mannschaften auf Relegations-Aufstiegsplätzen das Startrecht eine Liga höher erhalten. Diese Umsetzung erfolgt automatisch, indem die Relegations-Aufstiegsplätze auf der Internetseite des BTTV im Ergebnisbereich als Aufstiegsplätze markiert werden.

Für besondere Härtefälle (zum Beispiel wegen unterschiedlicher Zahl an Partien bestritten – hat das Verbandsgericht allgemeingültige Regelungen angemahnt. Der entsprechende Beschluss des Präsidiums sieht vor, dass für jedes Team ein Quotient errechnet wird aus der Anzahl der erzielten Pluspunkte und der Anzahl der Spiele. Sollte sich eine Mannschaft dann – im Gegensatz zur Abbruchtabelle – auf einen Aufstiegsplatz oder Nichtabstiegsplatz verbessern, konnte der Verein in den letzten Tagen einen Antrag auf Startrecht in der oberen Spielklasse beziehungsweise auf Klassenverbleib stellen.

Mit dieser neuen Regelung dürften die vom Verband erhofften "normalen" Gruppengrößen für die nächste Saison nicht mehr möglich sein und insofern ist auch mit einem verschärften Abstieg zu rechnen.

Informationen finden sich auch online unter www.bttv.de.

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