Messerangriff an Kirchweih: 20-Jähriger vor Gericht

26.3.2019, 15:58 Uhr
Amtsgericht verurteilt 20-jährigen Feuchter nach einem Messerangriff auf der Altenthanner Kirchweih.

© colourbox.com Amtsgericht verurteilt 20-jährigen Feuchter nach einem Messerangriff auf der Altenthanner Kirchweih.

Eine Körperverletzung wird dann zur gefährlichen Körperverletzung, wenn eine Person mit einem gefährlichen Gegenstand angegriffen und verletzt wird. Der in Feucht wohnende Nico Schnatter (Name geändert) war beim Amtsgericht in Hersbruck eben wegen einer solchen Tat angeklagt.

Die Anklage legte dem 20-Jährigen zur Last, im Juni 2018 auf der Kirchweih in Altenthann kurz nach Mitternacht zwei junge Männer zunächst beleidigt und dann mit einem Messer verletzt zu haben. In einer Erklärung seiner Anwältin und auch persönlich räumte er zwar Beleidigungen und körperliche Attacken ein.

Aber auf die richterliche Frage, ob er dabei ein Messer in der Hand und es – wie in der Anklage verlesen – dem Geschädigten an den Hals gehalten hatte, meinte der junge Mann: "Daran kann ich mich nicht mehr erinnern." Und weiter gab er an: "Als die Polizei kam, hatte ich das Kombimesser zugeklappt in der Hosentasche." Zudem sei bei dem Multitool schon seit Langem das zugehörige Messer abgebrochen gewesen. Er habe es nur noch als Werkzeug oder Flaschenöffner genutzt.

Das 19-jährige Opfer hingegen sagte im Zeugenstand: "Es ging wohl um einen Pulli, den hatte angeblich jemand ins Wasser geworfen. Er rief beleidigende Worte zu mir rüber, dann kam er auf mich zu und es kam zum Gerangel. Dabei erlitt ich eine leichte Schnittverletzung am Hals, die ich selber erst gar nicht bemerkte." Dass ein Messer im Spiel war, sagten dann drei weitere Zeugen aus. Nach Ende der Beweisaufnahme hielten sowohl die Jugendgerichtshilfe wie auch Anklagevertretung und Rechtsanwältin die Anwendung des Jugendstrafrechts für angebracht.

Messer oder Fingernagel?

Im Plädoyer sah die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt der Beleidigung und gefährlichen Körperverletzung für bestätigt und forderte einen Dauerarrest von zwei Wochen. Schnatters Anwältin äußerte dagegen Zweifel an der gefährlichen Körperverletzung und führte aus, dass keiner der Zeugen den Einsatz des geöffneten Multitools wirklich gesehen hatte. "Alle Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss", gab sie zu bedenken und "die Kratzer am Hals und Kinn des Geschädigten könnten durchaus auch im Gerangel mit dem Fingernagel zugefügt worden sein". Sie sprach von einer einfachen Körperverletzung ihres Mandanten und hielt die Auflage von Arbeitsstunden für ausreichend.

Richter Waldemar Müller entschied sich für die gefährliche Körperverletzung und verurteilte Schnatter zu einer Woche Dauerarrest. In seiner Begründung führte er aus, dass "nur mit viel Glück bei der Kombination Kirchweih und Alkohol alles relativ glimpflich ausging".

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