40 Jahre nach Mord in Aschaffenburg: Mutmaßlicher Täter vor Gericht

7.1.2020, 14:50 Uhr

40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Aschaffenburg muss sich der damalige Nachbarsjunge von Mittwoch an wegen Mordes vor Gericht verantworten. Gegen den heute 57 Jahre alten, verheirateten Mann wird Jugendstrafrecht angewandt, weil er zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war. Er sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und lieferte in Aschaffenburg über Jahrzehnte Gesprächsstoff. Die Verhandlung am Landgericht Aschaffenburg, für die zehn Prozesstage angesetzt sind, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie Gerichtssprecher Ingo Krist am Dienstag sagte. Bruder und Schwester des damals 15 Jahre alten Opfers treten als Nebenkläger auf.

Die Polizei war dem Mann im Rahmen einer sogenannten Cold-Case-Ermittlung auf die Spur gekommen. Dabei werden ungelöste Kriminalfälle oft nach vielen Jahren noch einmal mit frischem Blick und neuen Ermittlungsmethoden beleuchtet – in der Hoffnung, das richtige Mosaiksteinchen doch noch zu finden. Im Aschaffenburger Fall war es eine Bisswunde, die der Täter seinem Opfer im Bereich der rechten Brust zugefügt hatte. Neue zahntechnische Untersuchungsmethoden ordneten die Wunde dem heute 57-Jährigen zu. Ein Experte für Zahnmedizin gehört zu den drei Sachverständigen, die vor Gericht aussagen werden. Der damalige Teenager soll sein Opfer auf dem Heimweg von einem Stenographie-Kurs überfallen und es in den idyllisch am Mainufer gelegenen Aschaffenburger Schlosspark gebracht haben.

Unterhalb des sogenannten Frühstückstempels, einem Pavillon in der Nähe von Schloss und Pompejanum, wurde wenige Tage später die Leiche gefunden. Für eine mögliche Verurteilung des Angeklagten kommt nur Mord als Straftatbestand infrage. Alle anderen denkbaren Straftatbestände wie etwa Totschlag wären bereits verjährt. Die Staatsanwaltschaft geht von drei Mordmerkmalen aus, sagte Gerichtssprecher Krist: Heimtücke, Verdeckung einer Straftat und Befriedigung des Sexualtriebs. Ihm droht nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft - es sei denn, es würde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Keine Kommentare