Speichel gestohlen

DNA-Seifenoper um Luxusauto-Chef: Strohhalm soll Vaterschaft beweisen

Anne-Sophie Reiß

Volontär

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15.2.2024, 13:23 Uhr
Tonino Lamborghini bestreitet, Flavia Borzones Vater zu sein. Die gestohlene DNA-Probe stammt von seiner offiziellen Tochter Elettra Lamborghini (rechts).

© Pacific Press Agency, Pond5 Images und Matteo Gribaudi Tonino Lamborghini bestreitet, Flavia Borzones Vater zu sein. Die gestohlene DNA-Probe stammt von seiner offiziellen Tochter Elettra Lamborghini (rechts).

Flavia Borzone, Tochter der Opernsängerin Rosalba Colosimo, behauptet weiterhin, eine Tochter des Luxuserben Antonio "Tonino" Lamborghini zu sein. Lamborghini hatte seine Vaterschaft bestritten und der Fall war vor Gericht gelandet. Lamborghini gewann dabei die Zivilklage und die beiden Frauen wurden je zu einer Strafe von 30.000 Euro verurteilt. Außerdem wurde ihnen 2021 verboten, diese Behauptung weiterhin öffentlich zu äußern.

Jetzt soll es neue Beweise für die Vaterschaft geben. So hätten Borzone und ihre Mutter Privatdetektive engagiert, die DNA-Proben der Familie Lamborghini auftreiben sollten. Dafür durchsuchten die privaten Ermittler den Müll von Elettra Lamborghini, der offiziellen Tochter des Milliardärs. Der Speichel von einem Strohhalm wurde dann für einen DNA-Test genutzt.

Die Sängerin Elettra Lamborghini ist eines der fünf anerkannten Kinder von Antonio Lamborghini. Wie die "BILD"-Zeitung berichtete, soll der DNA-Vergleich ergeben haben, dass Flavia Borzone und Elettra Lamborghini mit einer 90-prozentigen Wahrscheinlichkeit einen Elternteil teilen. Antonio Lamborghini verärgert diese Behauptung. Der 76-Jährige verurteilt auch, wie Borzone an die DNA-Probe gelangt seien will.

Gegenüber der italienischen Zeitung "Corriere di Bologna" sagte Lamborghini: "Meine Tochter Elettra und Flavia Borzone sind keine Schwestern und die DNA-Probe ist unrechtmäßig. Der DNA-Test wurde aufgrund einer Probe vorgenommen, die meiner ehelichen Tochter auf hinterhältige Weise entnommen wurde, und ist insofern rechtswidrig ausgeführt worden. Tatsächlich hat der Strafrichter es nicht als Beweismittel zugelassen." Trotz dieser Aussage soll die DNA-Probe mit ihrer Auswertung zum nächsten Verhandlungstermin im Mai zugelassen sein, wie das Blatt berichtet.

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