Erste Polizeibilanz: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung in Franken

21.3.2020, 12:35 Uhr
Seit Samstag, 0 Uhr, führen Polizeibeamte in ganz Bayern verstärkte Kontrollen durch.

© Günter Distler Seit Samstag, 0 Uhr, führen Polizeibeamte in ganz Bayern verstärkte Kontrollen durch.

Allgemein betrachtet verzeichnete die Polizei in ganz Bayern kaum Verstöße gegen die seit Samstag geltenden Ausgangsbeschränkungen. Es gab allerdings einzelne Ausnahmen - und die waren alle in der Region:

Im Einsatzbereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz zum Beispiel registrierten Beamte drei Verstöße. In Unterfranken stellte die Polizei mehrere Verstöße fest: Fünf Jugendliche hätten in einem Bauwagen einen Geburtstag gefeiert; drei weitere Personen fielen auf, die um ein Lagerfeuer saßen und tranken. In allen Fällen erhalten die Beteiligten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung.


Das bedeutet die Ausgangsbeschränkung für die Bayern


Zu einem weiteren Polizeieinsatz kam es in der Nacht zum Samstag gegen 1 Uhr. Die Polizeiinspektion Marktredwitz wurde in den Ortsteil Brand wegen einer Ruhestörung gerufen. Eine Nachbarin hatte sich über Lärm in einem Anwesen beschwert. Ihr wurde durch die Partygäste zuvor schon zu verstehen gegeben, "dass sie die öffentlichen Anordnungen nicht interessieren würden".

Beim Eintreffen der Streife war zwar die Musik bereits leiser gedreht, aber die Personen saßen noch in geselliger Runde zusammen. Die Gäste wurde der Wohnung verwiesen und die Veranstaltung aufgelöst.

Auch bei Kontrollen in Unterfranken mussten bereits die ersten Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung aufgenommen werden. Insbesondere im Raum Bad Neustadt hatten sich junge Menschen im Bereich des Busbahnhofs und Schulen in Kleingruppen getroffen und damit gegen die Allgemeinverfügung verstoßen.

Appell vom Ministerpräsidenten

Am Freitag hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, dass ab Samstag Ausgangsbeschränkungen für Bayern gelten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten zunächst bis zum 3. April.


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