Gericht: Deutschland muss Angehörige von IS-Kämpfer zurückholen

11.7.2019, 18:38 Uhr

Mit dem Beschluss vom Mittwoch werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. In der Eilentscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

Die Sender NDR und WDR und die Süddeutsche Zeitung hatten zuerst über die Entscheidung berichtet. Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte demnach argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In den kurdischen Lagern sollen dem Bericht zufolge Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben.