Mehrere Strafverfahren laufen

„Heil Hitler“-Rufe auf der Terrasse: 70 Polizisten stürmen private Gartenparty

27.5.2024, 10:27 Uhr
Die Polizei hat nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik eine private Feier in dem rheinland-pfälzische Moselort Kröv beendet.

© Wolfgang Steil/Steil-TV/dpa Die Polizei hat nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik eine private Feier in dem rheinland-pfälzische Moselort Kröv beendet.

Mit ihrem Einsatz im Moselort Kröv hat die Polizei am Samstagabend nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling ein rechtsextremistisches Konzert verhindert. "Nach unserem derzeitigen Stand haben einige Menschen, die wohl überwiegend aus Nordrhein-Westfalen gekommen sind, versucht, dort ein Konzert durchzuführen mit einem klar rechtsextremistischen Hintergrund, rechtsextremistischer Musik. Unsere Polizei hat das unterbunden", sagte der SPD-Politiker am Sonntag dem SWR. Ebling betonte: "Rechtsextremisten haben in Rheinland-Pfalz keinen Platz."

Nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik und verfassungsfeindliche Parolen war die Polizei am Samstagabend mit großem Aufgebot zu der privaten Veranstaltung im Kröver Ortsteil Kövenig angerückt. Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte ein Anwohner, dass Nazi-Lieder und Heil-Hitler-Rufe auf der Terrasse des Hauses zu hören waren.

Unter Einsatz "starker Kräfte" sei die Feier im Landkreis Bernkastel-Wittlich beendet worden, teilte die Polizei mit. Einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Sonntag) zufolge waren etwa 70 Polizisten im Einsatz.

Wohnhaus durchsucht - Mehrere Strafverfahren

Etwa 20 Personen wurden nach Polizeiangaben kontrolliert, die Einsatzkräfte durchsuchten zudem "aufgrund eines richterlichen Beschlusses" das durch die Gruppe angemietete Wohnhaus. Die Beamten stellten den Angaben zufolge die Identität der Anwesenden fest, die Gäste hätten anschließend "die Heimreise angetreten".

Die Polizei leitete nach eigenen Angaben mehrere Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weitere Einzelheiten gaben die Ermittler auf Nachfrage am Sonntag zunächst nicht bekannt.