Verbraucherrechte

Lahmes Internet sorgt für Frust? So können Sie bald Ihr Geld zurückholen

22.10.2021, 11:17 Uhr
Wer zu Hause nicht die mit dem Provider vereinbarte Internetleistung empfängt, kann sich dank einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes wehren.

© Zacharie Scheurer, dpa-tmn Wer zu Hause nicht die mit dem Provider vereinbarte Internetleistung empfängt, kann sich dank einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes wehren.

Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes stärkt ab dem 1. Dezember die Rechte von Verbrauchern. Ist die Internetverbindung zu Hause langsamer als mit dem Provider vereinbart, muss der Kunde nicht den kompletten Vertragspreis zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hin.

Und so setzen Verbraucher ihre Rechte in der Praxis durch:

1. Fehlerquellen ausschließen

Bevor der Provider kontaktiert wird, sollten Kunden mögliche Fehlerquellen prüfen und ausschließen, sagt die VZ. Denn nicht immer liege die Ursache für das langsame Internet an der Leitung. Veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Browser-Cookies, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit ebenso bremsen.

2. Internetgeschwindigkeit messen

Um die Leistung der Internetleitung zu messen, bietet die Bundesnetzagentur eine Software an. In der Anwendung können Kunden im Vorfeld ihren Tarif auswählen oder manuell ihre vertraglich vereinbarte Down- und Uploadgeschwindigkeit eingeben. Die Software startet dann eine Messreihe mit 20 Messungen innerhalb von zwei Tagen. Anschließend liefert die Software das Ergebnis und bewertet, ob die Leistung vertragskonform ist oder nicht.

3. Kündigung oder Minderung

Weicht die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, gibt es für Betroffene zwei Optionen: Sie konfrontieren ihren Anbieter schriftlich mit dem Messprotokoll und teilen diesem mit, dass sie von ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen werden. Es gilt: Wer nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung empfängt, darf die Zahlung um denselben Prozentsatz kürzen.

Die Alternative: Wer aufgrund der schlechten Leistung den Provider wechseln möchte, hat ein Anrecht auf fristlose Kündigung. Einzige Voraussetzung: Dem Anbieter muss vorab eine Frist gesetzt werden, um die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen.

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