Die Uhr tickt

Lottomillionär gesucht: Spielquittung aus dem Jahr 2019 droht zu verfallen

Georgios Tsakiridis

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24.10.2023, 19:50 Uhr
Im Jahr 2019 wurde ein Lotto-Schein für die BayernMillionen in Memmingen abgegeben. Der Gewinner hat sich bisher nicht gemeldet. Der Gewinn von 1 Million Euro kann nur noch bis zum 31.12.2023 geltend gemacht werden.

© Lotto-Bayern/Presse Im Jahr 2019 wurde ein Lotto-Schein für die BayernMillionen in Memmingen abgegeben. Der Gewinner hat sich bisher nicht gemeldet. Der Gewinn von 1 Million Euro kann nur noch bis zum 31.12.2023 geltend gemacht werden.

"Wo schlummert die BayernMILLIONEN-Spielquittung?" Mit dieser Frage beginnt die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung den Suchaufruf nach dem offenbar verschollenen Spielschein. Vor fast vier Jahren hat das Los mit der Nummer 426492 den Hauptgewinn von einer Million Euro erzielt, wurde aber nie eingelöst - jetzt drängt die Zeit.

Am 21. Dezember 2019 wurde laut dem Anbieter ein Spielschein für die BayernMillionen um 11.30 Uhr in einer LOTTO-Annahmestelle im Raum Memmingen abgegeben. Dieser erzielte bei der Ziehung Anfang 2020 den Hauptgewinn von einer Million Euro. Doch jetzt droht das millionenschwere Stück Papier zu verfallen - und damit auch der Gewinn.

Da sich bis heute niemand gemeldet hat, sucht der Anbieter jetzt mit Plakaten in den LOTTO-Annahmestellen im Raum Memmingen nach dem Gewinner. Lotto Bayern bittet alle, die kurz vor Weihnachten vor fast vier Jahren einen Schein ausgefüllt und abgegeben haben, die Quittung zu suchen und die Losnummer abzugleichen. Am 31. Dezember läuft die Frist ab.

Neu ist das tragische Phänomen verpasster Lottogewinne allerdings nicht. Drei Jahre lang wurde zum Beispiel in Sachsen-Anhalt nach einem Lottogewinner gesucht – vergeblich. Im Dezember 2022 verfiel dann sein Millionengewinn, wie unter anderem der "express" berichtete.

Laut einem Pressesprecher von Lotto Bayern fließen nicht abgeholte Gewinne im Freistaat übrigens in einen Fonds, aus dem Preise für Sonderauslosungen finanziert werden oder sie gehen für gemeinnützige Zwecke an den Bayerischen Staatshaushalt.