"Recht auf Vergessenwerden": BGH entscheidet über Google

27.7.2020, 14:18 Uhr
Seit Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Nun urteilt der BGH über das "Recht auf Vergessenwerden" auf dieser neuen Rechtsgrundlage.

© Andrea Warnecke, dpa Seit Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Nun urteilt der BGH über das "Recht auf Vergessenwerden" auf dieser neuen Rechtsgrundlage.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 sind Suchmaschinen-Betreiber wie Google grundsätzlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Sie können deshalb verpflichtet sein, Links zu entfernen. Die Rechte der Betroffenen sind aber immer mit dem öffentlichen Interesse abzuwägen.


Google siegt im Streit um Roboter-Auto


In Karlsruhe klagt der frühere Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbandes für Mittelhessen. Er will, dass ältere Presseberichte über eine Erkrankung und ein Finanzdefizit des Verbandes nicht länger gefunden werden. Im zweiten Fall sieht sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche in Misskredit gebracht.

Seit Mai 2018 gilt in der EU die neue Datenschutz-Grundverordnung. Der BGH urteilt erstmals auf dieser neuen Rechtsgrundlage.

Keine Kommentare