Klage der Verbraucherzentrale

Röntgenbild deckt Schummel bei Lidl auf - Discounter muss dieses Produkt jetzt verändern

8.8.2022, 15:02 Uhr
Lidl muss ein Produkt verändern, die Verbraucherzetrale Hamburg hat geklagt. 

© IMAGO/Michael Gstettenbauer Lidl muss ein Produkt verändern, die Verbraucherzetrale Hamburg hat geklagt. 

Nachdem Verbraucher sich mehrfach beschwert haben, hat die Verbraucherzentrale eine Klage eingereicht. Bereits im Frühjahr gab es eine Mahnung gegen Lidl: Die Verpackung des Müslis ist nur etwas mehr als halb voll.

Die Verbraucherschützer sahen in dieser Verpackung eindeutig eine Täuschung der Kunden. Die 400 Gramm des besagten Müslis füllen gerade so die halbe Dose, der Rest ist Luft. Daraufhin wurden Röntgenaufnahmen des Produkts gemacht. Es stellte sich heraus: Weniger als 60 Prozent sind gefüllt.

Es folgte eine Klage beim Landgericht Stade. Während des Prozesses gab Lidl nach und nahm die strafbewehrte Unterlassungserklärung an. Die Klage wurde zurückgezogen. Die beiden Parteien haben sich auf einen Ausgleich geeinigt: Lidl wird die Füllmengen des Müslis anpassen, mit einer "großzügige Aufbrauchfrist bis Ende November", so die Verbraucherzentrale.

Nicht nur Lidl stand wegen sogenannten Mogelpackungen vor Gericht, auch Aldi wurde deswegen bereits abgemahnt. "Es geht quer durch bei allen Händlern", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale gegenüber dem SWR.

Nach aktuellem Stand wird das Müsli mittlerweile mit 470 Gramm statt den ursprünglichen 400 Gramm befüllt. Ob sich dadurch auch der Preis verändert hat, ist unklar.

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