Wegen fehlender Gesetzeslage

Trotz Cannabis-Freigabe: Hanfbauer aus Franken wirft hin

Alina Boger

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12.4.2024, 12:08 Uhr
Josef Bayer wollte ein Selbstpflückfeld mit Hanf eröffnen, aber die Rechtslage kam dazwischen. Nun stellt er den Anbau ein, trotz des Cannabis-Gesetztes. (Symbolbild)

© Patrick Pleul/Patrick Pleul/dpa Josef Bayer wollte ein Selbstpflückfeld mit Hanf eröffnen, aber die Rechtslage kam dazwischen. Nun stellt er den Anbau ein, trotz des Cannabis-Gesetztes. (Symbolbild)

Ein Selbstpflückfeld für Hanf, das war einst Josef Bayers Idee, als er 2016 auf dem Hanffeld eines befreundetet Kollegen aushalf. Erfahrung mit dieser Art von Landwirtschaft hatte er bis dahin schon genug gesammelt, im elterlichen Betrieb, der Erdbeeren zum selber pflücken anbietet.

Idee scheitert noch vor Markteinführung - trotz Zulassung

Ende 2016 bekam der Oberfranke aus dem Landkreis Kronach auch eine Zusage vom zuständigen Landratsamt, trotz der unsicheren Rechtslage. Im März 2017 säte er dann den Hanf und fing an, aktiv Werbung in den sozialen Medien zu verbreiten. "Ich habe die Menschen mitgenommen und es hat sich gut verbreitet", erzählt der 37-Jährige im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Resonanz war groß, das Interesse der Kunden war da. Das Bundesinstitut für Risikobewertung gab ihm eine Woche vor der Ernte ebenfalls die Freigabe. Und doch musste er den Großteil seiner möglichen Kunden enttäuschen. Als er den Post veröffentlichte, in dem er seine Kundschaft über die Eröffnung informierte, stand plötzlich die Staatsanwaltschaft Coburg vor ihm. Der Verkauf des unverarbeiteten Hanfs sei untersagt, im Falle einer Widrigkeit drohe Bayer die Freiheitsstrafe.

Erklärt hat man ihm das folgendermaßen: Wenn Hanf unverarbeitet an den Endkunden gelangt, ist es ein Betäubungsmittel. Denn obwohl in dem unverarbeiteten Hanf der THC-Wert unter dem bis dahin erlaubten Wert lag, könnten die Kunden durch eigenständige Verarbeitung einen höheren Wert erreichen. Somit würde Bayer dann einen Rohstoff für Betäubungsmittel verbreiten und das wäre illegal.

Verkauf ausschließlich an Gewerbekunden

Seine Enttäuschung und die der Interessenten sei groß gewesen, erklärt der gelernte Gärtner. Eine Möglichkeit, um den unverarbeiteten Hanf an den Endkunden zu verkaufen, hatte Bayer dann aber doch. Er durfte den Hanf ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufen. Diese Möglichkeit nutzte er aus. Seine Gewerbekunden nutzten den Hanf dann beispielsweise als Dekoration oder verarbeiteten ihn für andere Produkte.

Da dieses Geschäft aber nur bedingt ging und nur ein kleiner Teil des angepflanzten Hanfs in den Verkauf kam, überlegte Bayer sich eine weitere Vertriebsidee: Mit zwei Geschäftspartnern kaufte er eine Ölpresse, erstellte einen Onlineshop und fing an, CBD-Öl zu produzieren. Außerdem verkauften er und seine Partner beispielsweise auch Schnaps, in dem Hanf enthalten war.

Das CBD-Öl verkaufte sich gut. Bayer selbst hat eine persönliche Beziehung zu dem Produkt: Jahrelang litt er an Schmerzen, bei denen ihm kein Arzt helfen konnte. Bis er schließlich anfing, CBD-Öl zu nutzen. Somit konnte er die Nachfrage an dem Produkt gut nachvollziehen.

Trotz hoher Nachfrage und Cannabis-Legalisierung - Bayer hört mit Hanfanpflanzung auf

Und dennoch: Den Hanfanbau stellt der 37-Jährige jetzt ein. Denn so viel, wie er angebaut hat, kann er einfach nicht vertreiben. "Für den Verkauf würden ein paar hundert Quadratmeter reichen", erklärt er. Aber auch diese möchte er nicht mehr betreiben. Denn der bürokratische Aufwand ist viel größer, als bei anderen Arten. Schon mehrmals standen seine Geschäftspartner und er kurz vor einer Kontrolle. Diesen Stress möchten sie sich nun sparen.

Auch das Cannabis-Gesetz hat nichts in Josef Bayers Welt geändert. Er und viele andere Fachspezialisten, mit denen er in Kontakt ist, hätten erwartet, dass das Gesetzte umfangreicher wird. "Legalisiert kann man ja gar nicht sagen, eher freigegeben", findet er. Seiner Meinung nach sollte es eine viel klarere Regulierung für die Bevölkerung geben. Denn durch das Gesetz, wie es zurzeit ist, würde nur der Schwarzmarkt aufblühen. Der Staat könnte aber keine Steuereinnahmen beziehen. Auch Hanfanbauer wie er selbst wurden in dem neuen Gesetz nicht beachtet. Eine klare Regelung für den Anbau und den Vertrieb an Endkunden gibt es weiterhin nicht, niemand weiß so genau welche Regelungen gelten, erklärt Bayer.

"Wir brauchen eine klare, überhaupt eine, Gesetzeslage"

Schon damals, als er erst mit dem Hanfanbau anfing und sein eigentlicher Plan eines Selbstpflückfeldes scheiterte, löste das laut Bayer Diskussionen aus, die es davor so noch nicht gegeben hat. Menschen aus ganz Europa nahmen zu ihm Kontakt auf, unterstützten seine Idee. Die Anwälte, die er damals kontaktiert hatte, rieten ihm von einem Rechtsstreit ab. "Wenn ihre Kriegskasse groß genug ist, können wir Krieg führen. Wenn nicht, dann lassen wir es lieber sein", zitierte er.

"Der Hanf hat immer einen Platz in meinem Herzen", daher ist es nicht ausgeschlossen, dass Bayer eines Tages zurück zur Hanfanpflanzung kommt. Damit das geschehen kann, braucht es seiner Meinung nach aber "eine klare, überhaupt eine Gesetzeslage".

Und solange diese für Hanfanbauer wie ihn nicht gegeben ist, konzentriert Bayer sich auf die Übernahme des elterlichen Betriebes und die Erdbeer-Selbstpflückfelder. Nebenbei verkauft er auch weiterhin selbstproduziertes CBD-Öl, den Hanf kauft er aber bei anderen, teilweise aus dem Ausland. Denn da scheint der Anbau einfacher und die Qualität besser zu sein.

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