Urteil: Beschlagnahmung von Neonazi-Treffpunkt war rechtswidrig

1.7.2020, 14:45 Uhr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun entschieden, dass die Beschlagnahmung eines Gebäudes rechtswidrig war. Geklagt hatte die Besitzerin, die von den fragwürdigen politischen Aktivitäten, die dort vor sich gingen, nichts gewusst haben will. 

© imago images/blickwinkel Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun entschieden, dass die Beschlagnahmung eines Gebäudes rechtswidrig war. Geklagt hatte die Besitzerin, die von den fragwürdigen politischen Aktivitäten, die dort vor sich gingen, nichts gewusst haben will. 

Der Klägerin gehört seit 2010 ein Grundstück in Regnitzlosau (Landkreis Hof), das sie nach Angaben des Gerichts an ihren Sohn vermietet hatte. Dieser habe die Räume für rechtsextremistische Veranstaltungen und einen Versandhandel mit Propagandamaterial genutzt.

Das bayerische Innenministerium hatte das "Freie Netz Süd" 2014 verboten. Im Zuge dessen wurde auch das Grundstück beschlagnahmt und eingezogen, das die Neonazis zum "Nationalen Zentrum Hochfranken" erklärt hatten. Das "Freie Netz Süd" habe die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront" weiter verfolgt, so die Begründung des Ministeriums damals.

Trotzdem sei die Einziehung eines Grundstücks "nur unter engen Voraussetzungen" möglich, erklärte das Gericht. "Zwar gehe der Senat nicht davon aus, dass der Klägerin die vielfach medial aufbereitete rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben sein könne", hieß es weiter. Doch ihr könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie von den Treffen der Neonazis in ihrem Haus gewusst habe.