Vergewaltigung mit Wolfsmaske: Mutmaßlicher Täter einschlägig vorbestraft

3.3.2021, 15:49 Uhr
Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (4.v.r.) soll, maskiert mit einer Wolfsmaske, im Sommer 2019 in München eine Elfjährige in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben.

© Sven Hoppe, dpa Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (4.v.r.) soll, maskiert mit einer Wolfsmaske, im Sommer 2019 in München eine Elfjährige in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben.

Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Schnell kommt raus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Am Mittwoch hat nun - mehr als anderthalb Jahre nach der Tat im Juni 2019 - der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter am Landgericht München I begonnen. Die großen Fragen dabei: Wie konnte das geschehen? Haben Kontrollmechanismen versagt?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sich sein Opfer möglicherweise gezielt aussuchte. Wie es in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat im Juni 2019 in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Sie geht auch davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte.

Mädchen bereits im Vorfeld beobachtet

Der Anwalt des heute 45-jährigen Mannes räumt ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Der Mann bestreitet aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. "Es gab so ein gewisses Hin- und Her: Soll ich? Soll ich nicht?"

Ansonsten gesteht der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein. "Mit einer Entschuldigung lässt sich das Geschehene nicht wieder gutmachen. Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten."

Der Mann soll der Elfjährigen, die sich auf dem Heimweg von der Schule befand, gefolgt sein. Dann soll er das schreiende und sich wehrende Kind laut Anklage im Münchner Stadtteil Obergiesing ins Gebüsch gezerrt und dort schwer sexuell missbraucht haben. Dabei soll er die Wolfsmaske getragen haben, die dafür sorgte, dass der Fall bundesweit Schlagzeilen machte. Nach Angaben der Ermittler drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Der Fall hat von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern aufgeworfen. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und außerdem schon wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.

Mutmaßlicher Täter durfte ohne Aufsicht zur Arbeit

Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg, so räumt er ein, fiel er über das Kind her. "Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagt sein Anwalt Adam Ahmed. "Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.

Nach den aktuellsten Daten des bayerischen Sozialministeriums befanden sich Ende 2019 insgesamt 2884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug. Im Jahr davor waren es 2772, Ende 2017 waren es 2489. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre.


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