Unvergessliche Bahnfahrt

Verstoß gegen die Maskenpflicht: Ehepaar trinkt im Zug Kaffee und wird aus ICE geworfen

Alice Vicentini

E-Mail zur Autorenseite

10.1.2023, 14:32 Uhr
In allen DB-Fernverkehrszügen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

© Sebastian Gollnow, dpa In allen DB-Fernverkehrszügen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Es muss eine ungewöhnliche und unvergessliche Zugfahrt gewesen sein. Auf dem Weg nach Berlin wurde ein Ehepaar am 31. Dezember aufgefordert, den ICE zu verlassen. Nicht weil es kein Ticket hatte. Vielmehr wurde nach Angaben des Schaffners die an Bord geltende Maskenpflicht nicht eingehalten.

Doch von Anfang an: Nikola K. und ihre Frau stiegen in Binz in Mecklenburg-Vorpommern in ihren ICE in Richtung Berlin ein. Weil sie alleine in einem Abteil saßen, beschlossen sie, die Maske zur Seite zu legen. Doch als sie vom Schaffner darauf angesprochen wurden, zogen sie direkt ihre Maske auf. Laut Nikola K. sei der Mann bereits bei dieser Begegnung "rüde und aggressiv" gewesen, zitiert der Stern.

Das sei nur der erste von mehreren Hinweisen gewesen. Als Nikola K. ihr Brot auspackte, habe der Kontrolleur "mit bösem Blick und Gesten" das Wiederaufsetzen der Maske gefordert. Die Frau habe es gemacht, doch nachdem sie ihr Brot aufgegessen hatte.

Das i-Tüpfelchen für den Schaffner kam nach zwei Stunden Fahrt, als sich die zwei Frauen einen Milchkaffee beim DB-Verkäufer bestellten. Als sie ihr Getränk trinken wollten, sei der Kontrolleur mit einer Kollegin zu ihnen "gestürmt" und habe sie aufgefordert, den Zug an der nächsten Haltestestelle zu verlassen, berichtet das Ehepaar dem Stern gegenüber.

Nikola K. habe dem Kontrolleur versucht zu erklären, man hätte den Kaffee mit Maske nicht trinken können. Sie habe sich auch mehrmals entschuldigt. Doch es half nichts: In Pasewalk angekommen mussten die beiden aussteigen.

Regel ist Regel

Ob es eine übertriebene Reaktion war? Auf ihrer Webseite erklärt die Deutsche Bahn, wie die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske Teil der behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz ist. Um Speisen und Getränke in den Zügen zu verzehren, ist es erlaubt, die Maske für die Zeit abzunehmen. "Wir bitten Sie allerdings den Verzehr in üblicher Geschwindigkeit durchzuführen und anschließend wieder der geltenden Maskenpflicht nachzukommen", heißt es.

Beschwerde eingelegt

Nikola K. und ihre Frau haben eine schriftliche Beschwerde bei der Bahn eingelegt. Doch ohne Erfolg. Der Schaffner habe nur seinen Job gemacht, indem er zweimal auf die an Bord geltende Maskenpflicht hingewiesen habe. Er sei auch nicht aggressiv gewesen, sondern "sachlich", berichtet der Stern. Im Unglück hatte das Paar wieder Glück: Nur eine halbe Stunde mussten Nikola K. und ihre Frau auf den nächsten Zug nach Berlin warten. In der Hauptstadt kamen sie an diesem Tag dann auch endlich an.

Verwandte Themen