Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

1300 Euro extra: Corona-Sonderzahlung an bayerische Beamte sorgt für Ärger

17.1.2022, 17:28 Uhr
Aktive Beamte im Freistaat erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro.

© Monika Skolimowska, Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi Aktive Beamte im Freistaat erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro.

Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst
vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamten, Professoren und Richter. Das bedeutet eine lineare Erhöhung der Bezüge ab dem 1. Dezember 2022 um linear 2,8 Prozent. Einen entsprechenden Beschluss fasste der bayerische Ministerrat am Montag in München.


Aktive Beamte erhalten außerdem eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro, was beim Bayerischen Beamtenbund (BBB) auf Kritik stieß. "Die unterschiedliche Behandlung von aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsberechtigten ist ein einmaliger Vorgang in Bayern und verträgt sich nur schwer mit dem betonten Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und dem damit verbundenen Lebenseinkommen," erklärte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall.


Das bayerische Kabinett beschloss gleichzeitig eine Anhebung der Anwärtergrundbezüge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt. Außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro. Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht, eine Sonderzahlung erhalten die Pensionisten jedoch nicht. Die Corona-Sonderzahlungen sollen für die Aktiven mit dem Gehalt für den Monat März 2022 überwiesen werden.

So sehr Besoldungsanpassungen zu begrüßen seien, so sehr ärgert den BBB nach den Worten Nachtigalls der "diesmalige Affront gegenüber den Beschäftigten, die jahrelang im Dienst des öffentlichen Dienstes gestanden haben, und nun von der Entwicklung der allgemeinen Einkommen abgekoppelt werden." Eine systemkonforme Übertragung des Tarifergebnisses sei das nicht.

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