Amberger Prügelattacken: Haupttäter muss ins Gefängnis

10.5.2019, 12:30 Uhr
Weil sie Ende letzten Jahres wahllos Passanten in der Amberger Innenstadt angegriffen haben sollen, müssen sich vier junge Flüchtlinge vor Gericht verantworten.

© Armin Weigel/dpa Weil sie Ende letzten Jahres wahllos Passanten in der Amberger Innenstadt angegriffen haben sollen, müssen sich vier junge Flüchtlinge vor Gericht verantworten.

An der Schuld der vier jungen Flüchtlinge, die Ende Dezember in Amberg wahllos Passanten schlugen oder beleidigten, gab es keinen Zweifel. Die drei Afghanen und ein Iraner hatten die Taten gestanden. Und gleich am ersten Prozesstag vor dem Amberger Amtsgericht Ende April verständigten sich Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen.

Ungewöhnlich an diesem Prozess sind allerdings Anmerkungen von Richter Peter Jung, die er unmittelbar nach der Verkündung der Urteilsprüche machte. Die vier jungen Leute seien, so Jung, kein "Blitzableiter für Empfindungen von Bürgern, "die aufgewühlt waren oder aufgewühlt wurden".

Eine Wahlkabine könne vielleicht ein Ort sein, um dem Ausdruck zu verleihen, keinesfalls aber der Sitzungssaal eines Gerichts. Da werde auch kein Exempel statuiert, sondern Recht gesprochen. Und die vier jungen Ausländer stünden auch nicht für alle Afghanen oder alle Iraner. Vielmehr handle es sich bei ihnen um Menschen, die trotz ihren jungen Alters bereits eine "bewegte Geschichte" hinter sich hätten.

AfD spricht von "Kuscheljustiz"

Sie hätten Schuld auf sich geladen und seien dafür ganz individuell zu bestrafen. Wie nötig solche Anmerkungen des Richters sind, zeigt eine Reaktion der AfD aus dem Landtag. Kaum war die Sitzung am Amberger Amtsgericht beendet, da spricht die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner von einer "Kuscheljustiz, die Täter nicht abschreckt und Bürger enttäuscht, die darauf setzen, dass sich Recht durchsetzt". Die Bürger in Amberg müssten sich nun, so Ebner- Steiner, "stellvertretend für die Menschen in ganz Bayern mit der in den letzten Jahren gewachsenen Unsicherheit abfinden".

Dass genau dies nicht der Fall ist, hatten Justiz und Polizei nach dem gewalttätigen Ereignissen in Amberg immer wieder betont. Auch die Bevölkerung der oberpfälzer Stadt ließ äußerste Besonnenheit spüren. Es herrschte eher Verwunderung darüber, dass die Prügelattacken seinerzeit bundesweit Aufsehen erregt und eine Debatte über eine konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst hatten.

Solche Taten mehr oder weniger stark angetrunkener und deshalb enthemmter Jugendlicher seien in Amberg wie in anderen vergleichbaren Städten nicht völlig ungewöhnlich, hieß es, das Ausmaß ist es allerdings schon. Das Quartett hatte insgesamt 21 Menschen angegriffen und 15 davon verletzt.

Haupttäter muss in Haft

Die Opfer bekamen zum Teil noch Tritte und Schläge, als sie schon auf dem Boden lagen. Dafür wurden die Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt, bei dem der erzieherische Aspekt besonderes Gewicht hat. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen, tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte oder Bedrohungen in unterschiedlichem Ausmaß bekamen die drei jungen Afghanen Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und dreizehn Monaten.

Sie waren zur Tatzeit zwischen 17 Jahren und 19 Jahren alt. Der Haupttäter, ein heute 18-jähriger Iraner, wurde zu einer Strafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Mit einbezogen wurden dabei frühere Verurteilungen. Der Iraner muss wegen seiner Drogenprobleme zudem in eine Entziehungsanstalt. Von ihm gehe nach Ansicht von Richter Jung ansonsten die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten aus. Der junge Mann sei auch "therapiewillig".