Keine Hinweise auf Verletzung

Angeblicher Stich in den Arm: AfD-Politiker Chrupalla scheitert vor Gericht

25.5.2024, 09:06 Uhr
Tino Chrupalla musste im Oktober 2023 einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt abbrechen - angeblich, weil er verletzt worden war.

© Serhat Kocak/dpa Tino Chrupalla musste im Oktober 2023 einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt abbrechen - angeblich, weil er verletzt worden war.

Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München am Freitag mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache eingestellt, weil sich kein Verdacht auf eine Straftat hatte erhärten lassen.

Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen. Eine Verletzung durch eine fremde Person könne nicht völlig ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise hätten die Ermittlungen aber nicht ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Chrupalla hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen.