Ausnahmen für Geimpfte: Keine Quarantäne mehr in Baden-Württemberg

12.4.2021, 20:33 Uhr
In Zukunft müssen sich Geimpfte nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten in Baden-Württemberg nicht mehr in Quarantäne begeben.

© Harald Sippel, NN In Zukunft müssen sich Geimpfte nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten in Baden-Württemberg nicht mehr in Quarantäne begeben.

Es werde eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten. "Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart.

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.

Maskenpflicht gilt weiterhin

Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden.


Aktuelle Zahlen: Wie weit ist Bayern mittlerweile mit den Corona-Impfungen?


Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

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