Bamf-Statistik: Die meisten Flüchtlinge dürfen bleiben

14.1.2020, 15:02 Uhr
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zupass kamen der Behörde zwei Gesetzesänderungen.

© Daniel Karmann/Illustration (dpa) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zupass kamen der Behörde zwei Gesetzesänderungen.

Es ist ein Brief, der nach Darstellung der Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl große Verunsicherung bei den Adressaten auslöst. „Derzeit wird die in Ihrem Asylverfahren getroffene positive Entscheidung überprüft“, heißt es in dem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Und weiter: „Das Bundesamt ist gesetzlich berechtigt und verpflichtet, Ihren Schutzstatus (...) zu überprüfen.“

Zehntausende anerkannte Asylbewerber erhielten solch einen Brief auch 2019, für sie bedeutete das Schreiben ein erneutes Zittern um eine Zukunft in Deutschland. Das Nürnberger Bundesamt ist per Gesetz verpflichtet, den Schutzanspruch der Menschen nach einigen Jahren erneut zu überprüfen. Dabei wird beispielsweise festgestellt, ob sich die Situation im Heimatland des jeweiligen Flüchtlings geändert hat und ob diesem dort weiter Verfolgung droht.

Wie neueste Zahlen des Asyl-Bundesamts zeigen, enden diese Regelüberprüfungen 2019 fast immer damit, dass der Schutz fortbesteht. Nur 3,3 Prozent der Verfahren mündeten in einem Widerruf. „Diese vergleichsweise geringe Quote zeigt, dass die ursprünglichen Zuerkennungen von Asyl und Flüchtlingsschutz überwiegend zu Recht erfolgten“, sagt Hans-Eckhard Sommer, der Präsident des Bundesamtes, laut Mitteilung.

Zur Mitwirkung verpflichtet

Insgesamt hat seine Behörde im vergangenen Jahr 170.406 Entscheidungen im sogenannten Widerrufsprüfverfahren getroffen, davon 134.228 im Rahmen der genannten Regelüberprüfung. Größtenteils waren Iraker und Syrer betroffen.

36.178 Mal wurde die Behörde auf einen bestimmten Anlass hin tätig: etwa weil Hinweisen auftauchten, dass Menschen die Behörde über ihre Identität getäuscht haben.

Zupass kamen dem Amt zwei Gesetzesänderungen. Zum einen hat die Behörde nun mehr Zeit, um den Asylstatus zu überprüfen; zum anderen kann sie Flüchtlinge zur Mitwirkung verpflichten, also etwa bestimmte Dokumente vorzulegen. „Dies trägt auch zur Sicherheit in Deutschland bei“, sagt Behördenchef Sommer.

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