Bayerischer Rundfunk sendet Wahlwerbung der rechtsextremen NPD
14.5.2019, 09:28 UhrDas Verwaltungsgericht München hatte entschieden, die Wahlwerbung erfülle nicht "evident" (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung. Das wäre aber nötig gewesen, um der zur Wahl zugelassenen NPD den Anspruch auf Ausstrahlung bei den öffentlichen Rundfunkanstalten zu verwehren (Az.: M 17 E 19.1956).
Der BR war zwar in die nächste Instanz gegangen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte allerdings das vorherige Urteil am Montag (Az.: 7 CE 19 943). Zuvor waren auch der Hessische Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk mit dem Versuch gescheitert, die Radio-Werbung nicht zu senden.
Keine NPD-Wahlwerbung im Fernsehen
Im Gegensatz zu den Hörfunkprogrammen muss die ARD in ihrem ersten Fernsehprogramm nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine NPD-Wahlwerbung nicht ausstrahlen (Az.: OVG 3 S 33.19).
In dem im BR gesendeten NPD-Spot heißt es, in Deutschland sei die Sicherheit in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern."
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