Urteil

Beschlagnahmung von Neonazi-Treff in Franken rechtswidrig

17.5.2023, 19:07 Uhr
Blick auf das vom Freistaat Bayern beschlagnahmte Haus.

© -/dpa Blick auf das vom Freistaat Bayern beschlagnahmte Haus.

Der Freistaat Bayern hat die Immobilie eines Neonazi-Treffs in Oberfranken zu Unrecht beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung im Zuge des Verbots eines rechtsextremistischen Vereins im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und wies eine Revision des Freistaates Bayern zurück. (Az.: BVerwG 6 C 5.21)

In dem Gebäude in Regnitzlosau im Landkreis Hof hatte das "Freie Netz Süd" (FNS) seinen Sitz. Der Freistaat hatte die Vereinigung 2014 verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt.

Das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte der Mutter eines der führenden Köpfe des Vereins. Die Frau klagte gegen die Enteignung. Sie hatte vor Gericht geltend gemacht, von den politischen Aktivitäten nichts gewusst zu haben.

Laut Bundesverwaltungsgericht können Besitztümer Dritter im Rahmen eines Vereinsverbotes eingezogen werden, wenn der- oder diejenige "durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat". Dies setze aber voraus, dass der Betreffende von der Existenz der Vereinigung und ihren verfassungswidrigen Bestrebungen wisse - und dies billigend in Kauf nehme, so das Gericht.

Der VGH hatte der Mutter abgenommen, dass sie von dem Treiben ihres Sohnes im "Freien Netz Süd" nichts Konkretes gewusst habe. Sie gab ihrem Anwalt zufolge an, politisch wenig interessiert zu sein und ohnehin großteils in Italien zu leben. An diese Feststellungen der Vorinstanz sah sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz gebunden.

"Das heutige Urteil hat leider eine Hintertür im Vereinsgesetz geöffnet, mit der Extremisten und ihre Unterstützer sich der Einziehung ihres Vermögens im Rahmen eines Vereinsverbots entziehen können", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Entscheidung. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass die Mutter nicht nur von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen, sondern auch von Vereinsstrukturen konkrete Kenntnis hätte haben müssen, um eine Beschlagnahmung zu rechtfertigen.

"Ich fordere daher den Bund auf, diese Lücke im Vereinsgesetz rasch zu schließen", betonte Herrmann. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten und deren Strohmänner den Behörden und Gerichten auf der Nase herumtanzen." Herrmann kündigte an, umgehend an das Bundesinnenministerium heranzutreten, um eine rasche Gesetzesänderung anzustoßen.

Der Hofer Landrat Oliver Bär (CSU) teilte mit: "Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ist zu respektieren." Er sei jedoch dankbar, dass der Freistaat Bayern mit dem Verbot des "Freien Netzes Süd" ein starkes Signal gesetzt habe. "Der Freistaat wird bei erkennbaren extremistischen und demokratiefeindlichen Umtrieben nicht tatenlos zusehen."

Er habe sich für seine Gemeinde "und für unsere Gesellschaft" ein anderes Urteil gewünscht, sagte der Bürgermeister der Gemeinde Regnitzlosau, Jürgen Schnabel. "Wir werden von Seite der Verwaltung genau darauf achten, durch wen und für welche Zwecke das Gebäude künftig genutzt werden wird. Hierfür stehen wir in ständigem Austausch mit Behörden und der Polizei", sagte er laut Mitteilung vom Mittwoch.