Weiteres Vorgehen

Bundesrat stimmt Änderungen an Corona-Notbremse zu

28.5.2021, 15:39 Uhr

Unter anderem wird damit geregelt, dass Kinder zwischen 6 und 16 Jahren keine FFP2-Masken tragen müssen - für sie reicht die meist blaue OP-Maske aus. Außerdem müssen Hochschulen keinen Wechselunterricht anbieten, der in Regionen mit hohen Infektionszahlen für andere Schulen eigentlich vorgeschrieben ist. Weitere Ausnahmen gibt es für die Ausbildung von Polizisten, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Trainings für Piloten und andere Crewmitglieder.

Im gleichen Atemzug stimmte der Bundesrat zu, dass künftig nicht nur Ärzte, sondern auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen dürfen. Das soll vor allem nachträgliche Einträge der Corona-Impfung in den digitalen Impfausweis erleichtern. Wer falsche Impf- oder Testbescheinigungen ausstellt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wer die falschen Bescheinigungen nutzt mit bis zu einem Jahr.


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