Änderung des Infektionsschutzgesetzes

FFP2-Maskenpflicht für Kinder wird abgeschafft

18.5.2021, 12:30 Uhr
OP-Maske statt FFP2-Maske. Das soll schon bald für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren gelten.

© Matthias Balk, dpa OP-Maske statt FFP2-Maske. Das soll schon bald für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren gelten.

Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die "Bild"-Zeitung (Mittwoch) berichtete. "Masken müssen sitzen, damit sie schützen", sagte der CDU-Politiker. "Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht." Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.

Konkret geht es um bundeseinheitliche Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur "Bundesnotbremse" eingeführt worden sind - etwa in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen. Generelle Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest keine Maske tragen können. Daneben gibt es auch Masken-Regelungen der Länder.

In Bayern sind die Regelungen jedoch ohnehin schon anders: Im Freistaat sind von der FFP2-Maskenpflicht Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen. Kinder ab einem Alter von 6 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll voraussichtlich an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden und Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommen. Darin ist unter anderem auch vorgesehen, dass neben Ärzten auch Apotheken Corona-Impfungen in die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise eintragen können.

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