90 Tage statt sechs Monate

Zeitraum verkürzt: Viele Genesene haben ihren 2G-Status plötzlich verloren

19.1.2022, 12:01 Uhr
Neue Regelung: In Bayern gilt man nur noch 90 Tage lang als genesen.

© Martin Schutt, dpa Neue Regelung: In Bayern gilt man nur noch 90 Tage lang als genesen.

Vielerorts gilt 2G oder sogar 2G plus. Für Genesene bisher kein Problem. Nach einer auskurierten Corona-Infektion galten sie monatelang als genesen und waren Geimpften damit gleichgestellt. Erst ein halbes Jahr nach dem Termin des positiven PCR-Tests erlosch ihr 2G-Status, wenn sie sich nicht impfen ließen.

Am Wochenende gab es allerdings eine grundlegende Neuerung. So hat das Robert-Koch-Institut (RKI) mit Wirkung zum Samstag, 15. Januar 2022, neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Jetzt ist der Status nur noch 90 Tage gültig. Dann wird eine Boosterimpfung empfohlen. Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt.

Auch in Bayern: Genesenenstatus verkürzt

Diese Regeländerung trifft auch viele Menschen in Bayern. Wichtig für die Corona-Regeln in Bayern ist die bundesweit gültige COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Nur wer im "Sinne des Paragraphen 2 Nr. 2 und 4" der Verordnung geimpft oder genesen ist, hat Vorteile: beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen oder 2G.

Die Verordnung wurde ebenfalls mit Wirksamkeit zum 15. Januar geändert und besagt nun, dass der Genesenennachweis den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) auf der Seite www.rki.de/covid-19-genesenennachweis entsprechen muss. Das RKI darf bestimmen, welche Testart vorausgesetzt ist, wie viele Wochen der Test her sein muss und wie lange man als genesen gilt. Somit gilt auch in Bayern: Als Genesener hat man nur noch Vorteile, wenn das Testdatum mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist.

Die Länder-Ressortchefs baten das Bundesgesundheitsministerium am Montag, Übergangsregelungen für betroffene Personen zu erarbeiten. Auf eine Anfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium hin klingt die Antwort aber resolut. "Die maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen zum Genesenenstatus sind mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft getreten und finden auf Personen mit einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und in diesem Sinne auch 'rückwirkend' Anwendung", schreibt eine Ministeriumssprecherin.

Damit gilt: Wessen Corona-Infektion bereits vier Monate her ist, hat auf einen Schlag seinen 2G-Status verloren. Ähnlich geht es Menschen, die sich einmalig mit Johnson & Johnson impfen ließen: Sie gelten seit dem Wochenende als ungeimpft.

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