Hirntumor: Kronzeuge im Fall Peggy tot

15.8.2013, 16:34 Uhr
Auch nach über einem Jahrzehnt beschäftigt der Fall Peggy weiter.

© David Ebener/dpa Auch nach über einem Jahrzehnt beschäftigt der Fall Peggy weiter.

Der Mann, der mit seiner Aussage dazu beitrug, dass der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi K. als Mörder der kleinen Peggy aus Lichtenberg (Oberfranken) verurteilt wurde, Jahre später seine Aussage widerrief und dem Wiederaufnahmeverfahren einen entscheidenden Impuls gab, ist tot. Wie erst jetzt bekannt wurde, starb Peter H. (54) vor zwei Wochen an den Folgen eines Gehirntumors.

Im Herbst 2010 hatte Peter H. für erhebliches Aufsehen gesorgt. Seine Aussage vor Gericht, dass Ulvi K. ihm den Mord an Peggy gestanden hätte, sei falsch und von der Polizei erpresst worden, erklärte er.

In der Öffentlichkeit und kurz danach vor einem Ermittlungsrichter begründete er seinen Sinneswandel damit, dass er angesichts seiner unheilbaren Erkrankung und des zu erwartenden Todes nicht weiter mit dieser Schuld leben wolle. „Ich habe nicht geahnt, dass meine Aussage derart schwerwiegende Folgen für Ulvi nach sich ziehen würde“, sagte er.

Peter H., war eine Zeitlang Patient im Bayreuther Bezirkskrankenhaus, wo auch Ulvi K. seit seiner Festnahme im Jahr 2002 untergebracht ist. Der Behinderte, so sagte Peter H. später im Prozess aus, habe ihm Vertrauen geschenkt und viele Gespräche mit ihm geführt. Bei einer dieser Gelegenheiten, Monate vor dem Prozess in Hof, hätte ihm Ulvi K. schließlich den Mord an dem bis heute verschwundenen Mädchen gestanden.

„Mir wurde von Polizeibeamten versprochen, dass ich das Bezirkskrankenhaus verlassen dürfte, wenn ich Ulvi zu einem Geständnis bringen könnte“, begründete er später seine damalige Aussage. Völlig an den Haaren herbeigezogen, wie die Polizei den Vorgang darstellte, muss es allerdings nicht gewesen sein. Peter H., der mehrfach vorbestraft ist, arbeitete etliche Jahre als V-Mann für die Hofer Kriminalpolizei.

"Aussage kann ohne weiteres verwendet werden"

Rechtsanwalt Michael Euler, der von der Unschuld des Gastwirtssohns überzeugt ist und ein Wiederaufnahmeverfahren betreibt, geht davon aus, dass der Tod von Peter H. keine rechtlichen Auswirkungen hat. „Der Widerruf seines Geständnisses wurde vor einem Ermittlungsrichter gemacht und ist protokolliert. Damit kann seine Aussage ohne weitere Abstriche verwendet werden. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von weiteren Beweisen, die belegen, dass mein Mandant zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wurde“, erklärte Euler. Das Bayreuther Landgericht hat allerdings noch nicht darüber entschieden, ob es tatsächlich zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt.

Ungeachtet des rechtskräftigen Urteils haben die zuständigen Behörden die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Fall stark intensiviert. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Herbert Potzel von den Bayreuther Justizbehörden seinen in diesem Jahr bereits mehr als 100 Zeugen befragt worden. Erst im Frühsommer war ein Bewohner von Lichtenberg ins Visier der Ermittler geraten und sein Grundstück bei der Suche nach der Leiche des verschwundenen Mädchens umgegraben worden. „Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt“, erklärte der Chef der Staatsanwaltschaft.

Einem Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft Bayreuth ist zu entnehmen, dass gegen einen weitere Person Ermittlungen wegen Verdacht des Mordes laufen. Es soll sich dabei um einen Mann aus der Gegend von Halle/Saale handeln. Oberstaatsanwalt Potzel wollte dazu aber keine Details nennen, erklärte aber: „Natürlich gehen wir jedem Hinweis nach.“

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