Das gilt in Altenheimen

In Altenheimen gilt: Keine Testpflicht mehr für Geimpfte und Genesene

14.5.2021, 12:31 Uhr
 Genesene Personen und Geimpfte werden in Altenheimen von der Testnachweispflicht befreit.

© Jens Büttner, dpa  Genesene Personen und Geimpfte werden in Altenheimen von der Testnachweispflicht befreit.

"Das ist für Bewohner, Angehörige und Personal ein weiterer Schritt zu einer Normalisierung des Lebens in den Einrichtungen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag. Geimpfte und Genese würden nun Menschen, die negativ getestet sind, gleichgestellt.

Für Geimpfte gilt die Erleichterung mit einem für sie ausgestellten Impfnachweis. So müssten etwa Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, beim Besuch einer entsprechenden Einrichtung keinen negativen Testnachweis mehr vorlegen, sagte Holetschek.

Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen. Dazu zählen alle, die mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Auch hier sei ein Nachweis nötig.

Menschen, die eine singuläre Impfdosis erhalten haben, werden vollständig Geimpften gleichgestellt - sofern ihre Corona-Infektion über ein halbes Jahr zurückliegt. Ein entsprechender Nachweis kann durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impfnachweises erfolgen.

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