Kirchen kritisieren Karlsruher Sterbehilfe-Urteil

26.2.2020, 13:54 Uhr
Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt es, die Unterstützung professioneller Sterbehelfer in Anspruch zu nehmen.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt es, die Unterstützung professioneller Sterbehelfer in Anspruch zu nehmen.

Die katholische und die evangelische Kirche haben besorgt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe reagiert. "Das Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar", teilten der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, in einer gemeinsamen Erklärung mit. "Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen."

Maßvolle Regelung

Die Bischöfe betonten, dass sie den Kompromiss des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch, den eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden habe, als maßvolle Regelung empfunden haben. "Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor."


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Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich nach Überzeugung der Bischöfe gerade in der Art und Weise, wie einander Hilfe und Unterstützung geleistet werde. "So wollen und werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden."

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz.

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