Maas: Geimpfte in Restaurants und Kinos lassen

17.1.2021, 08:27 Uhr
Maas, der früher Justizminister war, sagt über Sonderrechte für Geimpfte: "Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar."

© Thomas Trutschel via www.imago-images.de, imago images/photothek Maas, der früher Justizminister war, sagt über Sonderrechte für Geimpfte: "Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar."

"Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern Geimpfte andere infizieren können. Was aber klar ist: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg."


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Maas erinnerte auch an die Betreiber von derzeit geschlossenen Restaurants, Kinos, Theater oder Museen. "Die haben ein Recht darauf, ihre Betriebe irgendwann wieder zu öffnen, wenn es dafür eine Möglichkeit gibt. Und die gibt es, wenn immer mehr Menschen geimpft sind. Denn wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino sind, können die sich nicht mehr gegenseitig gefährden."

"Verfassungsrechtlich vertretbar"

Die Bundesregierung hatte die Wiederherstellung der Freiheiten für Geimpfte bislang auch mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass nicht bekannt ist, ob sie dennoch andere anstecken können. Derzeit breitet sich von Großbritannien ausgehend ein veränderter Corona-Typ aus, der als extrem ansteckend gilt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zudem vor einer drohenden Spaltung der Gesellschaft gewarnt. Maas, der früher Justizminister war, widersprach: "Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar."

Allerdings sind bisher erst gut eine Million Menschen in Deutschland geimpft, das entspricht gut einem Prozent der Einwohner. Vor allem sind es Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie medizinisches Personal beziehungsweise Pflegekräfte.

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