Bundesrat stimmt zu

Masken-Deals: Bestechung von Abgeordneten wird künftig härter bestraft

17.9.2021, 12:57 Uhr

Der bereits im Juni vom Bundestag beschlossene gemeinsame Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken sieht höhere Strafen bei Bestechung vor, er verbietet die Annahme von Geldern und weitet die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften aus.

Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen und umgekehrt für Personen, die Abgeordnete bestechen, deutlich hochgesetzt. Künftig wird dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet. Bislang drohte in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Nebeneinkünfte ab 3000 Euro im Jahr melden

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher gab es eine Jahresgrenze von 10.000 Euro. Halten Abgeordnete Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften müssen sie diese jetzt ab 5 Prozent anzeigen und veröffentlichen. Bisher waren es 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Bestechung im Zusammenhang mit Abgeordneten wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet

Bestechung im Zusammenhang mit Abgeordneten wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet © Daniel Naupold, dpa

Verboten wird außerdem eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen.

Im Frühjahr hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Es ging um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan.

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