Mietendeckel: Zu recht gekippt, aber Mieter sind die Leidtragenden

15.4.2021, 12:58 Uhr
Mieter sind die Leidtragenden dieser Entscheidung. 

© Eduard Weigert Mieter sind die Leidtragenden dieser Entscheidung. 

Es hatte genügend warnende Stimmen gegeben. Sie alle sagten: Einem Stadtstaat wie Berlin steht es einfach nicht zu, sich mit seiner Landesgesetzgebung über die Regelungen des Bundes hinwegzusetzen. Genau das hatte die rot-rot-grüne Regierung der Hauptstadt mit ihrem Mietendeckel getan. Und deswegen fing sie sich zu Recht eine ordentliche Watsche des Bundesverfassungsgerichts ein.


Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel-Gesetz


Wer über den Mietendeckel diskutiert, der muss die Dinge gut sortieren. Erstens geht es um die gerade angesprochene Frage der konkurrierenden Gesetzgebung. Da war es schlicht eine Unverfrorenheit, dass die Berliner Linksregierung meinte, sie könne sich aus dem in Deutschland geltenden Recht ausklinken. Nur, weil man weltanschaulich eine andere Position vertritt als die Große Koalition.

Bemerkenswert ist dabei die Rolle der Sozialdemokraten, die in Gestalt ihres Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) das verfassungswidrige Gesetz (mit)beschlossen und sich damit gegen die Bundesregierung wandten, deren zweithöchster Repräsentant Vizekanzler Olaf Scholz (ebenfalls SPD) ist. Da muss sich die Partei nicht wundern, wenn sich die Wählerinnen und Wähler von ihr abwenden.

Mieter sind die Leidtragenden

Die Mieter in der Hauptstadt sind nun die eigentlichen Leidtragenden. Viele von ihnen hatten sich auf die gesetzgeberischen Aktivitäten ihrer Regierung verlassen und von den teils dramatisch gesunkenen Mieten profitiert. Nun, nach dem gescheiterten ideologischen Experiment, müssen viele von ihnen das eingesparte Geld wieder an die Eigentümer zurückzahlen. Etliche werden es wohl gar nicht mehr haben.

Neben der formalen Frage, die man in einem Rechtsstaat nicht unterschätzen sollte, geht es natürlich auch um den Inhalt: Ist ein Mietendeckel wie der in Berlin beschlossene und jetzt höchstrichterlich gekippte sinnvoll? Daran gibt es zumindest erhebliche Zweifel. Selbst des Raubtierkapitalismus völlig unverdächtige Wohnungsbaugenossenschaften hatten kritisiert, dass mit dem Deckel die Finanzierung und der Erhalt von Immobilien nicht mehr machbar seien. Dem Wohnungsmarkt tat das nachweislich nicht gut.


So kommentierte NN-Korespondent Harald Baumer 2019 den Mietendeckel


Nun steht es allen Beteiligten - den Befürwortern und den Gegnern - frei, das Thema in den Bundestagswahlkampf zu tragen. Genau dorthin gehört es auch. Denn wenn das Mietpreisrecht geändert werden soll, dann nicht in jeder Ecke Deutschlands auf eine andere Weise, sondern einheitlich. Sonderfälle wie Ballungsräume müssten dabei berücksichtigt werden, aber selbstverständlich republikweit. Die gescheiterte Berliner Regelung dürfte allerdings nur eine Chance haben, zum Bundesgesetz zu werden, wenn die Republik von Rot-Rot-Grün regiert wird. In allen anderen Konstellationen ist das jetzt schon auszuschließen.

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