Hat der Fauxpas Konsequenzen?

Nach Eklat-Post am Wahltag: Jetzt spricht Aiwanger

27.9.2021, 11:34 Uhr
Die Kritik an Aiwangers Faupax ist deutlich. 

© Armin Weigel, dpa Die Kritik an Aiwangers Faupax ist deutlich. 

Im Fall der von Freie-Wähler-Parteichef Hubert Aiwanger vorab veröffentlichten Wahl-Prognosen prüft der Bundeswahlleiter einen Verstoß gegen das Wahlgesetz. Es bestehe die Möglichkeit, dass Aiwanger mit seinem Post auf dem Online-Kurznachrichtendienst Twitter gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verstoßen habe, teilte der Bundeswahlleiter am Montag auf dpa-Anfrage mit.

Deutliche Kritik von Söder

In dem betreffenden Gesetzespassus heißt es: "Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig." Aiwanger äußerte sich bisher auf Anfragen nicht zu dem Vorfall. Der Post wurde umgehend von dem Twitter-Account gelöscht.

Der Freie-Wähler-Chef hatte am Sonntagnachmittag auf seinem Twitter-Account die vorläufigen Prognose-Ergebnisse eines Umfrageinstituts veröffentlicht und dies gleich mit einem letzten Wahlaufruf für die Freien Wähler verbunden. Die CSU warf ihm daraufhin Wahlmanipulation vor. "Das geht gar nicht", sagte Ministerpräsident Markus Söder und kündigte eine Aufarbeitung an.

Am Tag nach der Wahl äußerte sich der Betroffene dann erstmals ausführlich zu der Aktion. Auf einer Pressekonferenz der Freien Wähler erklärte Aiwanger: "Es war keine böse Absicht, sondern ein Missgeschick." Jetzt warte man erst mal ab, bis das durch die Bundeswahlleitung geprüft werde. Zudem ergänzte Aiwanger, dass er auch in der Lage sei, sich zu entschuldigen, sollte das nötig sein oder gefordert werden.

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