Urteil

Nach wegweisenden Urteilen: Besteuerung der Rente soll geändert werden

31.5.2021, 13:56 Uhr
Doppelte Rentenbesteuerung? Der Bundesfinanzhof sagt "Nein" und weist eine Klage ab. 

© Lino Mirgeler, dpa Doppelte Rentenbesteuerung? Der Bundesfinanzhof sagt "Nein" und weist eine Klage ab. 

"Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt", sagte die Vorsitzende Richterin des X. Senats, Jutta Förster.

Geklagt hatten ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und seine Frau, die dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorwarfen. Kurz zuvor hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem ersten Parallelverfahren die Klage eines ehemaligen Steuerberaters abgewiesen. Die Gefahr einer doppelten Besteuerung in nennenswertem Umfang sieht der BFH nicht bei den Klägern, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern in der Zukunft.

Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.

Unterstützung kommt vom Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler hatte beide Klagen als Musterfälle unterstützt. Aktuell gibt es etwa 142 000 Klagen von Rentnern gegen ihre Steuerbescheide, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine FDP-Bundestagsanfrage hervorgeht. Die Erfolgschancen dieser Klagen dürften mit den Urteilen nicht gestiegen sein, da der Bundesfinanzhof die Gefahr einer überhöhten Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht.


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Nach den wegweisenden Urteilen des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. In der kommenden Wahlperiode solle zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer auch die Besteuerung der Rentenbeiträge in Angriff genommen werden, kündigte Staatssekretär Rolf Bösinger an. Eine mögliche Lösung ist nach Bösingers Worten, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen.

"Genau ansehen und prüfen"

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor in zwei Entscheidungen den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen. "Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird", sagte Bösinger. "Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100 Prozent gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern."

Die potenziellen Auswirkungen auf die Staatskasse sind groß: In Deutschland beziehen 21 Millionen Menschen Rente. Wer wann wie profitieren könnte, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar.

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