Österreich geht ab 26. Dezember in den dritten Lockdown

18.12.2020, 20:17 Uhr
Am 18. Januar soll der dritte Lockdown in Österreich beendet werden - jedenfalls für Personen mit negativem Corona-Test.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa Am 18. Januar soll der dritte Lockdown in Österreich beendet werden - jedenfalls für Personen mit negativem Corona-Test.

Für Personen, die dann keinen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als eine Woche ist, vorweisen können, gelten die Beschränkungen eine weitere Woche. Ab dem 18. Januar sollen dann der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen - allerdings nur für Menschen, die bei einem der dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden.


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"Für alle, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen, gelten die Regelungen des Lockdowns bis 24. Januar, also eine Woche länger", sagte Kanzler Sebastian Kurz am Freitagabend. Tests seien die Voraussetzung für Lockerungen in der Pandemie. "Ohne Einschränkungen gibt es keine Möglichkeit, durch diese Pandemie zu kommen."

Konkret sieht der Plan für den dritten Lockdown in der Alpenrepublik vor, dass Ausgangsbeschränkungen vom 26. Dezember bis 24. Januar wieder den ganzen Tag gelten. Das Haus darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden, zu denen neben diversen Grundbedürfnissen wie Einkauf oder Arztbesuch sowie etwa Arbeit oder Bildung auch die Erholung im Freien zählt.

Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben der Handel und körpernahe Dienstleister wie Friseure bis zum 17. Januar geschlossen, Schüler lernen im Online-Unterricht. Über die Öffnung von Skigebieten und Liften, die für den 24. Dezember angekündigt war, sollen Bundesländer und Bezirke eigenständig entscheiden.


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Ab dem 18. Januar sollen Schulen, Handel, Gastronomie, Tourismus wieder öffnen - unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als eine Woche ist.

Der Verzicht auf einen Test bedeute bis zum 24. Januar ganztägige Ausgangsbeschränkungen und das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske etwa beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit. Auch Schüler und Lehrer ohne negativen Test müssen eine FFP-2-Maske tragen.

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