Pflicht in Behörden: Bayerns Kreuz-Erlass ist amtlich

22.5.2018, 12:23 Uhr
Allerdings gibt es im Erlass keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze.

© Peter Kneffel/dpa Allerdings gibt es im Erlass keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze.

Er enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebäuden anzubringen sind.

In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es lediglich: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums gibt es im Freistaat mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen.

Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte das bayerische Kabinett kürzlich beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Behörde des Freistaats ein Kreuz aufgehängt werden soll. Dies war selbst in Kirchenkreisen teils als Instrumentalisierung des Kreuzes für Wahlkampfzwecke kritisiert worden.

Kritik aus Kirchen

Kritik aus den Kirchen hatte Söder auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei "nicht ein Zeichen einer Religion", sondern ein „Bekenntnis zur Identität“ und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Erst später hatte er klargestellt, für ihn sei das Kreuz "in erster Linie ein religiöses Symbol", es gehöre "aber auch zu den Grundfesten des Staates".

Vor wenigen Tagen kündigte Söder einen Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität des Landes an. Dazu will er im Juni Vertreter der beiden großen Kirchen, aber auch anderer Religionsgemeinschaften einladen. In gut einer Woche will Söder in Rom Papst Franziskus und dessen aus Bayern stammenden Vorgänger Benedikt XVI. treffen.

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