Solidaritätszuschlag für 2020: Zahlung nicht verfassungswidrig

29.7.2020, 15:54 Uhr
Obwohl der Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr gezahlt werden muss, ist er für 2020 fällig. Dagegen wurde nun vor dem Nürnberger Finanzgericht geklagt.

© Bernd Wüstneck Obwohl der Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr gezahlt werden muss, ist er für 2020 fällig. Dagegen wurde nun vor dem Nürnberger Finanzgericht geklagt.

Die beiden hatten gegen die Vorauszahlung des Solis für dieses Jahr geklagt, weil sie das für verfassungswidrig halten.

Der Bund der Steuerzahler, der die Musterklage unterstützt, will prüfen, ob er Revision beim Bundesfinanzhof einlegt. "Wir warten jetzt die Urteilsgründe ab", sagte die Leiterin der Steuerabteilung, Isabel Klocke. Diese sollen die Prozessbeteiligten nach Angaben des Gerichts in der kommenden Woche schriftlich erhalten.


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Der Verband sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. Ab 2021 sollen diesen nach einem Beschluss des Bundestages nur noch Spitzenverdiener zahlen müssen. Die Teil-Abschaffung steht jedoch in der Kritik.

"Das Gericht hat die grundsätzliche Bedeutung erkannt", sagte Klocke. Denn mit der Revision habe es den Weg vor eine höhere Instanz frei gemacht. Der Senat entschied sich allerdings dagegen, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Dennoch gab das Gericht den Klägern teilweise Recht - wegen eines Rechenfehlers des Finanzamtes, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Dieses hatte die ab 2021 geltenden Änderungen nicht berücksichtigt, als es die Höhe der Vorauszahlung des Ehepaars festlegte.

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