Stimmzettel bei der Kommunalwahl 2020: Darum steht die SPD hinter der AfD

13.3.2020, 15:14 Uhr
Bei der Kommunalwahl 2020 wird die Reihenfolge auf dem Stimmzettel nicht etwa willkürlich, sondern anhand von klaren Richtlinien festgelegt.

© Pfrogner Bei der Kommunalwahl 2020 wird die Reihenfolge auf dem Stimmzettel nicht etwa willkürlich, sondern anhand von klaren Richtlinien festgelegt.

Wenn Wahlsonntag ist, ist für Sie wahrscheinlich schon klar, wo Sie Ihre Kreuzchen setzen. Doch wo finden Sie Ihren Kandidaten eigentlich? Selbstverständlich kann die Reihenfolge der Listen nicht jeder Wahlleiter so festlegen, wie er es möchte. Zugrunde liegt stattdessen ein Gesetzestext, die Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen, kurz GLKrWO. Diese regelt alle Modalitäten rund um die Kommunalwahl 2020 penibel - und so auch den Aufbau der Stimmzettel für die Bürgermeister-, Gemeinderats-, Landrats- und Kreistagswahl.

Im Vorfeld der Wahl wird für jeden Wahlvorschlagsträger (dies kann eine Partei sein, aber auch eine Wählergruppe) nach festen Kriterien eine Ordnungszahl vergeben. Diese bestimmt, in welcher Reihenfolge die Parteien von links nach rechts auf dem Stimmzettel gelistet werden.


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Ordnungszahlen werden nach drei Kriterien vergeben: Zunächst entscheidet sich die Reihenfolge über die bei der letzten Landtagswahl errungenen Sitze. Demnach steht die CSU als Wahlvorschlagsträgerin überall dort, wo sie zur Wahl antritt, auf dem ersten Platz, sie erhielt bei der Wahl im Oktober 2018 nämlich mit insgesamt 85 die meisten Sitze. Es folgen die Grünen (38 Sitze) und die Freien Wähler (27 Sitze). An vierter Stelle folgt dann die AfD, die sich mit der SPD 22 Sitze teilt, aber mehr Erststimmen als die SPD erhalten hat. Die FDP steht als Wahlvorschlagsträgerin bei der Kommunalwahl 2020 an sechster Stelle (11 Sitze).

Bei Wahlvorschlagsträgern, die nicht bei der letzten Landtagswahl angetreten sind, werden die Ordnungszahlen anhand der bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Kreistagswahl für sie abgegebenen Stimmen vergeben.

Letztlich gibt es auch eine dritte und letzte Regelung, die auf alle Wahlvorschlagsträger zutrifft, die weder bei der letzten Landtagswahl angetreten sind noch bei einer Gemeinderatswahl oder Kreistagswahl zur Wahl standen / eine Stimme erhielten. Diese Wahlvorschlagsträger werden nach den übrigen Ordnungszahlen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt.

Ein Beispiel aus der fiktiven bayerischen Stadt Meckelsburghausen. Angenommen, dort gäbe es einen Kandidaten der CSU, einen der SPD, einen der Wählergemeinschaft "Meckelsburghausen und Ortsteile" und einen der Wählergemeinschaft "Zusammenhalt in Meckelsburghausen", letztere habe bei der Kommunalwahl 2020 erstmalig einen Wahlvorschlag eingereicht. Dann werden folgende Ordnungszahlen vergeben:

CSU: Ordnungszahl 1

SPD: Ordnungszahl 5 (nicht 2, 3 oder 4, da diese Ordnungszahlen den Parteien die Grüne, Freie Wähler und AfD vorbehalten sind)

Die Wählergemeinschaft "Meckelsburghausen und Ortsteile" gibt es schon sehr lange. Sie erhielten bei der letzten Landtagswahl Stimmen und erhalten Ordnungszahl 7. (Nicht 6, da diese Zahl auf die nicht antretende FDP fällt).

Die Wählergemeinschaft "Zusammenhalt in Meckelsburghausen": Ordnungszahl 8.

In dieser Reihenfolge von links nach rechts finden alle wahlberechtigten Bürger von Meckelsburghausen ihre Wahlvorschlagsträger am Wahlsonntag auf dem Stimmzettel vor.

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