Streit um Tattoo: Polizeianwärter aus Bamberg zieht Klage zurück

24.11.2020, 18:04 Uhr

Einen Bezug zur rechten Szene wies der Kläger am Dienstag vor Gericht zurück. Er wolle mit dem Kreuz nur seine Verbundenheit mit der Luftwaffe bekunden und zeigen, dass er in der Tradition einer Soldaten-Familie stehe. Eine politische Aussage verbinde er mit der Tätowierung nicht.

Das muss er auch gar nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Allein die Tatsache, dass die Tätowierung womöglich erklärungsbedürftig sei, gebe der Bereitschaftspolizei das Recht, ihn als künftigen Polizisten abzulehnen: "Es kommt nicht auf die Intention des Trägers an, sondern es kommt darauf, wie ein verständiger Dritter das auffassen kann", sagte er und verwies darauf, dass das laut einem Urteil aus Baden-Württemberg sogar auf eine Totenkopf-Tätowierung zutreffen kann. "Zusammengefasst sieht es nicht fürchterlich gut aus für Ihre Klage." Nach dieser Einschätzung zog der Mann die Klage zurück und sagte: "Es ist jetzt für mich kein Weltuntergang, mir stehen noch andere Türen offen."

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