Wenige Ausnahmen

Strenge 2G-Regel gilt ab heute: Hier dürfen Ungeimpfte weiterhin einkaufen

8.12.2021, 06:57 Uhr

Die Ausnahmen gelten nur noch für Supermärkte und "Geschäfte des täglichen Bedarfs" - so die Formulierung. Hier dürfen Ungeimpfte weiterhin einkaufen.

2G-Regel im Handel: Wo dürfen Ungeimpfte in Bayern noch einkaufen?

Als Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten insbesondere:

• der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Schuhgeschäfte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörakustiker
• Tankstellen
• der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Buchhandlungen,
• Blumenfachgeschäfte
• Tierbedarfsmärkte
• Futtermittelmärkte
• Baumärkte und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
• der Großhandel

Auf Ungeimpfte kommen in Handel deutliche Einschränkungen zu. 

Auf Ungeimpfte kommen in Handel deutliche Einschränkungen zu.  © THOMAS KIENZLE, AFP

Um den Läden Zeit zur Vorbereitung zu geben, wurde die 2G-Regel in anderen Läden erst zum Mittwoch, 8. Dezember, eingeführt. Für alle Geschäfte bleibt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht bestehen und es ist nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter zugelassen. In Hotspot-Landkreisen darf im Handel nur ein Kunde auf 20 Quadratmeter kommen.

Was ist mit Läden, die die auch andere Waren anbieten?

Mischbetriebe können nur dann ohne 2G öffnen, wenn "die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben". So steht es in der Begründung der Verordnungsänderung. Ist das nicht der Fall, können Mischbetriebe entweder auf den Verkauf der Waren verzichten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören oder sie wechseln auf 2G. Eine dritte Möglichkeit ist laut der Begründung der Verordnungsänderung eine räumliche Trennung: Ein Teil des Geschäfts zählt dann als Bereich für den täglichen Bedarf und bleibt 2G-frei, die anderen Waren werden räumlich getrennt mit 2G-Vorgabe verkauft. Eine Mischung der Kunden, etwa im Kassenbereich, darf nicht erfolgen. Die Geschäfte entscheiden sich selbst für eine der Möglichkeiten.

Dieser Artikel wurde am 8. November aktualisiert.

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