Tourismusorte in Oberbayern gehen gegen Zweitwohnungen vor

12.8.2019, 08:09 Uhr
Tourismusregionen wie Berchtesgaden steht es zu, die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung einer Genehmigung zu unterstellen, wenn sie an mehr als der Hälfte der Tage im Jahr unbewohnt sind.

© pixabay Tourismusregionen wie Berchtesgaden steht es zu, die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung einer Genehmigung zu unterstellen, wenn sie an mehr als der Hälfte der Tage im Jahr unbewohnt sind.

Die "Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion" von Berchtesgaden und Schönau hatte über Bayerns Grenzen hinaus Aufmerksamkeit erregt. Damit ist eine Nutzung als Zweitwohnung genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung wird im Regelfall versagt, wie Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp sagte. Er und sein Schönauer Kollege Hannes Rasp (beide CSU) berichten schon von ersten Erfolgen. Etwa wurden Wohnungen nicht als Zweitwohnungen verkauft. Ruhpolding ist dem Beispiel schon gefolgt. Auch Kreuth im Tegernseer Tal plant ein Zweitwohnungsverbot.


Verbot beschlossen: Stadt Nürnberg geht gegen Airbnb vor


Die Satzungen fußen auf dem Baugesetzbuch. Es gesteht Tourismusregionen zu, die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung einer Genehmigung zu unterstellen, wenn sie an mehr als der Hälfte der Tage im Jahr unbewohnt sind. Städte wie München, Hamburg oder Berlin können den Weg nicht beschreiten, wie Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagt. Er spricht bei dem Vorgehen der oberbayerischen Orte aber von einem sinnvollen Ansatz.

Verwandte Themen


Keine Kommentare