Trotz Gerichtsbeschluss: Bundespolizei soll weiter zurückweisen

14.8.2019, 14:48 Uhr
Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.

© Michael Kappeler/dpa Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.

Sie erklärte: "Die Bundespolizei wird weiter verfahren wie in dem Abkommen geregelt."

Das Münchner Verwaltungsgericht hatte in einem Eilbeschluss entschieden, dass Deutschland den Afghanen aus Griechenland zurückholen muss. Außerdem meldete es grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen, wenn sie dort zuvor einen Asylantrag gestellt haben. Die Bundespolizei München hatte dem Mann Ende Mai die Einreise verweigert und ihn per Flugzeug am nächsten Tag wieder nach Griechenland gebracht.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte 2018 mit im August 2018 mit Spanien und Griechenland vereinbart, dass beide Länder binnen 48 Stunden Migranten zurücknehmen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden und zuvor schon in Spanien oder Griechenland Schutz beantragt hatten. Laut Innenministerium wurden nach dieser Regelung bisher 29 Ausländer nach Griechenland gebracht. Zwei Asylbewerber mussten zurück nach Spanien.

9 Kommentare