Verdacht zerschlagen: Bamf-Mitarbeiter nicht islamistisch tätig

Anne Kleinmann

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17.11.2020, 17:07 Uhr
Der betroffene Mitarbeiter arbeitet mittlerweile nicht mehr in der Behörde. 

© Jens Kalaene, dpa Der betroffene Mitarbeiter arbeitet mittlerweile nicht mehr in der Behörde. 

Der Verdacht gegen einen mutmaßlich islamistischen Mitarbeiter beim Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich zerschlagen. Das bestätigte Behördensprecher Jochen Hövekenmeier gegenüber unserer Redaktion. Zuvor war im Rahmen eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekannt geworden, dass im Bamf ein Mitarbeiter wegen möglicherweise islamistischer Tendenzen in den Fokus geraten war. In der Antwort des Bundesinnenministeriums hatte es geheißen, es gebe einen "konkreten Verdachtsfall".

Eine islamistische Betätigung des Mitarbeiters habe sich aber nicht bestätigt, teilte Hövekenmeier mit. Dennoch arbeitet der Mitarbeiter offenbar nicht mehr für die Behörde. "Das Beschäftigungsverhältnis wurde mittlerweile einvernehmlich beendet", so Hövekenmeier. Gründe für den Schritt nannte er mit Verweis auf den Datenschutz nicht.

Das Amt war bereits zuvor wegen Mitarbeitern mit extremistischen Gesinnungen wiederholt in den Fokus geraten: 2017 war ein ehemaliges NPD-Mitglied unter den Bamf-Mitarbeitern durch einen anonymen Hinweis aufgefallen. Der Mann wurde laut der Behörde sofort entlassen. Für Asylentscheidungen sei er nicht zuständig gewesen. Ein zweiter, inzwischen ebenfalls ausgeschiedener Mitarbeiter habe Verbindungen zu den rechtsextremen Hammerskins, einer international agierenden Skinhead-Organisation, gehabt. Die Gruppe wird in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet.

Sicherheitsprüfung nur für bestimmte Mitarbeiter

Das Amt selbst sieht aktuell keine Belege dafür, dass in der Behörde mehr Mitarbeiter mit einer extremistischen Gesinnung beschäftigt sind. Wer dort eine Stelle antrete, müsse eine Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz unterschreiben. Werden Verstöße dagegen bekannt, ziehe das Bamf "arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen", erklärte der Sprecher und betonte: "Schon die äußerst geringe Zahl von Verdachtsfällen in den letzten Jahren macht deutlich, dass für einen diesbezüglichen Pauschalverdacht jegliche Grundlage fehlt."

Anders als bei klassischen Sicherheitsbehörden sind Sicherheitsüberprüfungen beim Bamf kein Standard bei Neueinstellungen. Solche Kontrollen fänden ausschließlich für Mitarbeiter in "sicherheitsempfindlichen Bereichen" statt. Für eine obligatorische Sicherheitsüberprüfung fehle derzeit die Rechtsgrundlage, so der Sprecher. Allerdings setze sich das Bamf dafür ein, dass eine solche geschaffen wird.

Seit 2012 bietet das Bamf selbst die "Beratungsstelle Radikalisierung" an. Dort können sich Bürger melden, in deren Umfeld sich eine Person möglicherweise islamistisch radikalisiert hat. Die Mitarbeiter bieten erste Hilfestellungen an und vermitteln bei Bedarf an Netzwerke vor Ort. Seit dem Start der Hotline gingen laut Bamf knapp 4600 Anrufe ein. Nach den Anschlägen in Frankreich, Dresden und Wien sei die Nachfrage merklich gestiegen.

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