Verfassungsgericht entscheidet: "Containern" ist rechtswidrig

18.8.2020, 10:33 Uhr
Verfassungsgericht entscheidet:

© Christiane Raatz/dpa

Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit dem „Containern“ wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung.


Es gibt keinen sinnvollen Grund, das "Containern" zu verbieten


Container war verschlossen

Angesichts der Tatsache, dass der Container verschlossen in der Lieferzone gestanden hatte, sei nach Überzeugung des Gerichts erkennbar gewesen, dass die Ware nicht dem Zugriff preisgegeben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft in München hatte den Fall aus „besonderem öffentlichen Interesse“ weiterverfolgt, obwohl der Markt seinen Strafantrag zurückgezogen. Die Verfassungsbeschwerde der beiden Studentinnen war unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt worden.