Wegen Corona: Epidemische Notlage soll bis Ende Juni gelten

3.2.2021, 13:07 Uhr

Wie das Handelsblatt und das Nachrichtenportal The Pioneer zuerst berichteten, sieht das ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur "Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" vor. Der Bundestag hatte eine epidemische Notlage erstmalig am 25. März 2020 festgestellt.

Im November stellte das Parlament dann im Zuge der Abstimmung über das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz auf Antrag von Union und SPD den Fortbestand der Ausnahmelage erneut fest.

"Wir haben uns mit dem Koalitionspartner prinzipiell darauf verständigt, die epidemische Lage bis zum 30. Juni zu befristen", sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich der Welt. "Damit geben wir dem Parlament die Möglichkeit, noch vor der Sommerpause erneut darüber zu beraten, ob eine weitere Verlängerung nötig ist."

Der Schritt ist laut Infektionsschutzgesetz Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen und Sonderbefugnisse zum Beispiel der Regierung, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Das können etwa Reiseregeln oder Testvorgaben sein. Normalerweise ist bei den meisten Verordnungen ein Ja der Länderkammer notwendig.

Wie die Welt berichtet, soll darüber hinaus auch die Rechtsgrundlage für die Corona-Impfverordnung im Infektionsschutzgesetz überarbeitet werden.


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Künftig sollen demnach vier Impfziele im Mittelpunkt stehen: die "Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe", der "Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko", der "besondere Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und mit hohem Ausbruchspotenzial" und die "Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens".

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