Wegen Faschingszug-Aktion: Rechtsgesinnte verurteilt

24.9.2019, 15:15 Uhr

Weil sie beim Würzburger Faschingszug 2017 gegen Flüchtlinge aufgestachelt haben, sind drei Männer und eine Frau wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Syrer seien als Gruppe dargestellt worden, die nur herkomme, um Sexualdelikte zu begehen, begründete der Richter am Amtsgericht Würzburg am Dienstag seine Entscheidung. Die Angeklagten sympathisieren aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg oder sind sogar Mitglied. Sie erhielten Geldstrafen zwischen 2200 und 8400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Keine freie Meinungsäußerung

Einige Angeklagten hatten sich mit anderen, unbekannten Menschen, schwarz angemalt und für einige Meter in den Umzug gemogelt, hieß es in der Anklage. Sie trugen ein Plakat mit der Aufschrift "Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!". Dabei hätten sie den Anschein erweckt, offizieller Teil des Umzugs zu sein. Ein Video von der Aktion wurde auf der Website und Youtube-Seite der Partei verbreitet.

Drei der Angeklagten hatten gestanden, bei der Aktion dabei gewesen zu sein. Keiner gab eine Zugehörigkeit zu Der Dritte Weg zu. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch und beriefen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Staatsanwalt sagte mit Blick auf Meinungsfreiheit und das Mittel der Satire, gerade an Fasching: "Aber es sollten Syrer als Sexualstraftäter dargestellt werden - und damit ist es nicht mehr eine Meinungsäußerung, sondern Volksverhetzung."


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