Delikates Delikt

Verbotenes Treiben in Ferienwohnung: Sexarbeiterin in Amberg aufgeflogen

Stefan Besner

Online-Redaktion

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25.4.2024, 18:20 Uhr
Erlaubte Prostitution unterliegt zum Schutz der ausübenden Frauen einer notwendigen Anmeldung. (Symbolbild)

© IMAGO/xmrwed54x/IMAGO/Pond5 Images Erlaubte Prostitution unterliegt zum Schutz der ausübenden Frauen einer notwendigen Anmeldung. (Symbolbild)

Erlaubte Prostitution unterliegt zum Schutz der ausübenden Frauen einer notwendigen Anmeldung bei der örtlichen Kommune. Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei Amberg wurde in den vergangenen Wochen jedoch eine Frau ausfindig gemacht, die ihre Dienste im südlichen Landkreis Schwandorf anbot.

Bei der Kontrolle vor Ort wurde nach Informationen der Polizei am Dienstag eine 51-jährige Chinesin in einer Ferienwohnung festgestellt, die weder eine erforderliche Anmeldung vorlegen konnte, noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis besaß.

Gegen die Frau wird nun wegen Verstößen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Prostituiertenschutzgesetz ermittelt.

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